Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 249

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mentarische Anfragebeantwortung 1238/AB, die ich gerade bekommen habe: Aus dieser ergibt sich, dass im Jahr 1999 für diesen Bereich 32 Millionen Schilling ausgegeben worden sind, und in diesem Jahr nur 28 Millionen Schilling. – Nehmen Sie das zur Kenntnis!

Ein letztes Wort: Der Herr Staatssekretär hat behauptet, er habe einen Bericht von einem Experten bekommen, wonach 5 Gramm – das ist die so genannte Grenzmenge – für 35 Tagesrationen reichen würden. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass er in Schweden um halb zwei Uhr in der Früh über das norwegische Fernsehen einen Fernsehbericht gesehen hat; er hat dies bereits korrigiert. Ich habe wiederum die neue Anfragebeantwortung des Justizministeriums, aus der sich ergibt, dass schwer süchtige, kranke Personen eine Tagesmenge von 3 Gramm Heroin benötigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie Ihr Vorhaben umsetzen und die Grenzmengenverordnung ändern, wenn Sie das Suchtmittelgesetz in dieser Form ändern und gleichzeitig das Jugendgerichtsgesetz ändern, dann wird dies, wie es sich auch aus dem Bericht des Justizministeriums ergibt – ich betone, das ist nicht mein Bericht, sondern das ist der Bericht von Bundesminister Dr. Böhmdorfer –, zu einem führen: Es wird mehr kriminalisiert werden, und es wird mehr eingesperrt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hat Österreich nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Brosz und Dr. Grünewald. )

23.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

23.56

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Mag. Maier! Sie haben jetzt selbst darauf hingewiesen, dass es bereits einige Berichte gibt. Es gibt zwei vom Innenministerium: den Drogenbericht und den Sicherheitsbericht.

Im Sicherheitsbericht wird noch einmal auf die Drogenproblematik eingegangen, und das Justizministerium hat in diesem Sicherheitsbericht ebenfalls die von dir jetzt gerade genannten Perspektiven mit eingearbeitet. Abgesehen davon gibt es den europäischen ÖBIG-Bericht. Darin könnte man jene Aspekte, die du hier dargelegt hast, sicherlich noch besser verifizieren und sie noch mit hineinbringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das sicherlich noch wertvoll wäre.

Wir haben im Gesundheitsausschuss bereits beschlossen, dass jedes Mitglied des Gesundheitsausschusses diesen Bericht bekommt. Ich glaube daher, dass man damit der Sache wirklich gerecht wird und dass wir hier nichts mehr brauchen. Ich halte diesen Antrag für überflüssig, weil wir ihn bereits im Gesundheitsausschuss behandelt haben. (Abg. Dr. Pumberger: Für mehr als überflüssig!)

Eine Problematik möchte ich nur ganz kurz erwähnen: Herr Nürnberger – er ist leider im Augenblick nicht da – hat heute etwas über das LKF-System gesagt, das meinem gesundheitspolitischen Herzen wehgetan hat, weil ich gemerkt habe, dass hier ein Gewerkschafter nicht weiß, worum es wirklich geht.

Er meinte, dass die privaten Ambulatorien keine finanzielle Zuwendung bräuchten beziehungsweise hier nichts verlangt werde, wogegen bei den öffentlichen Ambulanzen eben 150 S und 250 S zu entrichten seien. – Da verstehen Sie noch nicht, worum es geht! Wir wollen ja die Patienten aus dem Krankenhaus heraus haben und sie heraußen im peripheren Bereich behandeln! Das war ja das Ziel der sozialistischen Gesundheitspolitik, die auch ich in sehr hohem Ausmaß mitgetragen habe! Jetzt auf einmal aber stört euch das! Das ist etwas, was mir nicht gefällt. (Abg. Silhavy: Die Ambulanzgebühren stören uns! – Abg. Dr. Kostelka: Die Ambulatorien sind ein peripherer Bereich! Das ist blanke Ideologie!)

Nur noch eine kleine Anmerkung: Es ist darauf hingewiesen worden, dass es hier eine totale gesellschaftspolitische Umordnung und Umorientierung gibt. – Das ist ganz klar: Es ist die Um


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