Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Edlinger! Sie haben im Zuge Ihrer Ausführungen an Herrn Abgeordneten Khol die Worte "dümmste Argumentation" verwendet. (Heftige Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben gesagt: Das ist wohl die dümmste Argumentation!

Bei Durchsicht der Zwischenrufe und der damit in Verbindung stehenden Ordnungsrufe sah ich, dass in der Vergangenheit auch bei Ausdrücken wie "dümmste Zwischenrufe" Ordnungsrufe erteilt wurden. Daher halte ich es für angemessen, Ihnen für die Bemerkung "die dümmste Argumentation" ebenfalls einen Ordnungsruf zu erteilen. (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

11.27

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich muss Ihnen wirklich die Frage stellen, wieso Sie in diesem Zusammenhang, ohne dass das Protokoll vorliegt, einen Ordnungsruf erteilen, obwohl Sie in anderen Zusammenhängen erklären, erst entscheiden zu können, wenn das Protokoll auch tatsächlich vorliegt. Ist wirklich der Umstand, dass Herr Abgeordneter Edlinger nicht Ihrer Fraktion, sondern der Opposition angehört, ausschlaggebend dafür? – Dieser Eindruck muss sich zumindest in diesem Zusammenhang ergeben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka! Ich war in der glücklichen Lage, die Ordnungsrufe alphabetisch geordnet aus der Vergangenheit vor mir liegen zu haben, und für den Ausdruck "dümmste Zwischenrufe" wurde ein Ordnungsruf erteilt. Daher sehe ich es auch als angemessen an, für den Ausdruck "dümmste Argumentation" dasselbe zu tun, was in der Vergangenheit üblich war. (Abg. Öllinger: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

11.28

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wie schon Präsident Fischer bemerkt hat, steht es uns an und für sich nicht zu, Ihre Kommentare, Ihre Ordnungsrufe zu kommentieren. Sie haben aber gerade jetzt erklärt – und das ist schon interessant, Herr Präsident! –, dass Sie deswegen einen Ordnungsruf erteilen, weil Herr Abgeordneter Edlinger den Ausdruck "dümmste Argumentation" verwendet hat.

Ich halte dazu fest: Er hat erstens "dumme Argumentation" gesagt, und zweitens waren es Sie, der Sie mir vor einigen Wochen einen Ordnungsruf wegen der Bemerkung "das ist eine dumme Argumentation" gegeben haben. Doch ich habe mich damals nicht ... (Abg. Dr. Khol: Ständige Rechtsprechung!) Ich habe mich damals nicht zu Wort gemeldet.

Ich halte diesen Zwischenruf beziehungsweise eine Einschätzung, ob eine Argumentation dumm oder nicht dumm ist, für jederzeit denkbar. Ich halte aber in diesem Zusammenhang fest, dass auch Sie erst nach der zweiten Intervention, nachdem Herr Abgeordneter Westenthaler zu Ihnen hinaufgegangen war, da Sie keinen Ordnungsruf erteilen wollten, und erst nach den Einwänden des Herrn Abgeordneten Khol wieder einmal bereit waren, einen Ordnungsruf zu erteilen.

Ich halte diese Vorgangsweise, Herr Präsident, wenn im selben Haus für Ausdrücke wie "psychische" und "mentale Störungen" keine Ordnungsrufe erteilt werden, sondern diese als durchaus passend eingeschätzt werden und als möglich erscheinen, nicht für gerechtfertigt, zumal sich die Worte "eine dumme Argumentation" nicht auf eine Person beziehen, sondern auf eine Feststellung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Kostelka: Aber Westenthaler haben Sie das Wort erteilt!)

11.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Erstens zu Herrn Abgeordnetem Öllinger: Ich habe mir nach der Wortwahl des Herrn Abgeordneten Edlinger die Ordnungsrufe, wie sie üblich sind,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite