Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 230

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Endes nichts, wenn Sie den Menschen erzählen, dass alles teurer wird – wie bei der Wohnrechtsgesetz-Novelle 2000 – oder dass die Wohnbauförderung abgeschafft wird und alle Mieten um 1 500 S oder 1 800 S erhöht werden. (Abg. Edlinger: Das brauchen wir ihnen nicht zu sagen! Das merken die Menschen schon selbst!) Machen Sie weiter so! Umso besser, dann werden die Menschen sehen, dass Sie sie in Angst und Schrecken versetzen, so wie Sie ihnen erzählt haben, dass sie auf Grund unserer Wirtschafts- und Budgetsanierungspolitik die Arbeitsplätze verlieren werden oder dass 32 000 Hausbesorger ihren Job verlieren werden. Erzählen Sie es ihnen nur! Sie haben ja das Geld interessanterweise noch.

Wir wissen, dass all das nicht der Fall sein wird, und wir wissen, dass sich bei der Umsetzung dieser Gesetze die Wahrheit durchsetzen wird. Daher werden wir diesen Gesetzen unsere Zustimmung geben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Wird von Seiten der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Hinsichtlich des Gesetzentwurfes, den wir jetzt verhandeln, liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Fraktion vor, über den ich sogleich abstimmen lasse.

Ich bitte daher jene Mitglieder dieses Hauses, die dafür eintreten, den Entwurf für das Budgetbegleitgesetz 2001 an den Budgetausschuss zurückzuverweisen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.

Daher kommen wir nun zu den Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf in 369 der Beilagen.

Die Abgeordneten Dr. Fekter, Mag. Trattner und Genossen haben hiezu einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Fraktion einen Zusatzantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Mühlbachler, Mag. Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht

Weiters liegt auch ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Dr. Kostelka haben beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Herrn Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Ich werde also zunächst über die Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abstimmung über den Antrag Dr. Gusenbauer, Dr. Kostelka und Genossen auf Durchführung einer Volksabstimmung wird nach § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.

Nun zu den einzelnen Anträgen:

Die Abgeordneten Dr. Fekter, Mag. Trattner und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 7 und Art. 34 bezieht.


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