Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 62

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Ich halte jene Verhaltensweise für verlogen, scheinheilig und unglaubwürdig, nämlich hier vor drei Jahren ein Bezügebegrenzungsgesetz zu beschließen, das Pensionen begrenzt, Bezüge kürzt, Beiträge erhöht, und wenn dann jemand Leistungen beantragt, mit dem Finger auf ihn zu zeigen und "pfui" zu sagen. Das ist unglaubwürdig, das ist scheinheilig, und es ist der Würde dieses Hauses nicht angepasst, Herr Kollege Wittmann! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das sage ich vor allem zu jenen, die vor drei Jahren dieses Gesetz in einem Vier-Parteien-Antrag eingebracht und beschlossen haben und die selbst in einigen Jahren Nutznießer sein werden. (Abg. Dr. Wittmann: Nein!) Ich nenne jetzt keine Namen, aber es hat gestern hier am Rednerpult von Ihrer Fraktion Redner gegeben, die das kritisiert haben, was sie vor drei Jahren beschlossen haben und was sie selbst in Anspruch nehmen werden. Das ist eine Verhaltensweise, die ich für scheinheilig, unglaubwürdig und verlogen halte! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns dazu bekennen, dass wir, wenn wir etwas beschließen, dann auch nicht mit den Fingern auf jene zeigen, die auf Grund geltender Gesetze Leistungen in Anspruch nehmen.

Eines sage ich gerne, Herr Kollege Wittmann: Ich bin sofort dazu bereit, auf meine beantragte Pension zu verzichten, wenn ich das zurückbekomme, was ich 20 Jahre lang an Beiträgen und Zwangsabgaben eingezahlt habe. Ich bin gerne dazu bereit.

Aber ich glaube, wir sollten wissen, was wir tun: Entweder beschließen wir etwas nach bestem Wissen und Gewissen und halten uns daran, oder wir verändern es. Ich bin gerne dazu bereit, auf die Pension zu verzichten, wenn ich das Geld zurückbekomme, das ich 20 Jahre lang an Beiträgen, Abgaben und Steuern bezahlt habe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

12.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich knüpfe gleich dort an, wo Kollege Stummvoll aufgehört hat: bei scheinheiligen, verlogenen und populistischen Verhaltensweisen. Darf ich Ihnen ein Zitat bringen? – Es ist nicht von Ihnen. Aber von Ihnen kommt auch noch eines.

"Warum hat ein Minister nach vier Jahren bereits einen Pensionsanspruch in der Tasche? Jene Minister, die diese Regierungsvorlage" – für Politikerbezüge! – "beschlossen haben, sind dieselben, die hier im Parlament verlangen, dass die Pensionsanwartschaften erhöht werden müssen, etwa für Frauen, damit sie nicht zu früh in Pension geschickt werden." – Zitatende, Jörg Haider hier im Plenum, und zwar am 9. Juli 1996.

Es sind aber jene Minister und Abgeordneten, auch der Freiheitlichen, die mit nicht einmal vier Jahren Ministertätigkeit – das beste Beispiel ist Minister Schmid; auch ein gutes Beispiel ist der ehemalige Minister Ofner – zweimal die Hand aufhalten! Herr Minister Schmid nur einmal, aber das waren ja auch nur neun Monate Ministertätigkeit.

Aber Ex-Minister Ofner kassiert eine Ministerpension, obwohl er nicht einmal vier Jahre lang Minister war, also nicht die Mindestvoraussetzung für eine Politikerpension nach der alten Regelung erfüllt. Im alten Bezügegesetz gibt es eine Sonderregelung, von der wir auch gerne hätten, Herr Abgeordneter Stummvoll, dass sie verschwindet, denn diese privilegiert auch Sie. Da gibt es eine Regelung, die einzigartig auf der ganzen Welt ist. Das gibt es in keinem anderen Pensionssystem, in keinem anderen Land, das gibt es nur in Österreich für Politiker, dass man nämlich, wenn man nicht einmal die Mindestanwartschaft als Staatssekretär oder Minister erfüllt, gleich zweimal zulangen darf, weil einem auch die Zeit als Abgeordneter angerechnet wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie beschlossen!) Das ist doch un


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