Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 85

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Er steht als Mitwisser an der Spitze des Ressorts. – Das ist der einzige Grund, warum er heute noch Justizminister ist. Und diesen Zustand können nur gerichtliche Untersuchungen, polizeiliche Untersuchungen und parlamentarische Untersuchungen beenden!

Meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei! Ich weiß nicht, wann, aber ich weiß, dass es Ihnen früher oder später unmöglich sein wird, all das, was bei Ihrem Koalitionspartner auftaucht, unter den schwarz-blauen Teppich zu kehren. Dieser Teppich hat Fransen bekommen, dieser Teppich reißt. Die Causa Haider-Westenthaler-Trattner-Böhmdorfer wird untersucht werden, und keine Koalition dieser Republik kann das auf Dauer verhindern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz geändert wird, in 380 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Frieser, Dr. Krüger und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffer 6 des Gesetzentwurfes eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 380 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Frieser, Dr. Krüger und Genossen abstimmen, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Damit ist der Antrag angenommen. (Abg. Dr. Khol: Zuerst wird so gestritten, und dann ist es einstimmig! – Abg. Ing. Westenthaler: Aber ohne Gusenbauer!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber ohne Gusenbauer, weil der fehlt wieder!)

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird, samt Titel und Eingang in 381 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 382 der Beilagen abstimmen und ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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