Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 86

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

5. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird (360 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen jetzt zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

14.26

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Mag. Schweitzer: Der redet schon wieder! Jetzt sag einmal, was du vier Jahre gemacht hast!) Es geht jetzt um einen Vier-Parteien-Antrag, daher wird wahrscheinlich Ruhe und Ausgeglichenheit auch bei den Regierungsparteien einkehren, wenn ich ans Rednerpult trete.

Es geht jetzt um ein Thema, das die Sozialdemokratie schon vor langem aufgegriffen hat und das im Wesentlichen die Kernforderung der Sozialdemokraten enthält, nämlich: dass die uneinheitlichen Regelungen auf den verschiedenen Ebenen unserer staatlichen Verfassung – Bundesebene, Länderebene und zum Teil noch Gemeindevergabeordnungen auf Gemeindeebene – vereinheitlicht werden sollen und in ein einheitliches Bundesvergabegesetz übergeführt werden sollen.

Man darf nicht vergessen, dass der Bund beziehungsweise die öffentliche Hand im Allgemeinen der größte Investor in Österreich ist und dass mehr als 200 Milliarden Schilling an Investitionsvolumen pro Jahr über die verschiedenen Vergabeordnungen verteilt werden. Es ist daher nicht einzusehen, dass wir auf Bundesebene eine Regelung haben, auf neun verschiedenen Landesebenen neun verschiedene Vergaberegelungen aufrechterhalten, die auch noch in der Abwicklung und in der Organisation unterschiedlich sind und in der Konstruktion der verschiedenen administrativen Behörden ebenfalls unterschiedlich sind und nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes teilweise nicht verfassungskonform waren. Daher wurde diese Neuregelung notwendig.

Da man sich aber mit dieser Neufassung intensiv auseinander setzen muss, um eine vernünftige Regelung auch für die Zukunft herbeiführen zu können, ist ein Antrag eingebracht worden, der uns nunmehr zur Abstimmung vorliegt, den alle vier Parteien unterstützen und der nichts anderes sagt als: Bis zur Lösung des Problems einheitliche Bundesvergabeordnung sollte der Status quo verfassungsrechtlich abgesichert werden, damit auch die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Ich sehe das als einen Erfolg unserer langjährigen Bemühungen an. Es wurde nunmehr eine Frist bis 31. August 2002 gesetzt, bis dahin sollte eine mögliche Vereinheitlichung in Verhandlungen mit den Ländern herbeigeführt werden.

Das ist ein sinnvoller Weg, es ist ein konstruktiver Weg, und solche Vorgangsweisen zeigen auch, dass wir sehr wohl zu einer konstruktiven Opposition bereit sind, wenn man nicht über uns "drüberfährt", wenn man uns in Verhandlungen einbindet und wenn man versucht, auch mit uns Lösungen zu finden. Dann sind wir auch bereit, an diesen Lösungen konstruktiv mitzuarbeiten. Wir bringen immer wieder Alternativvorschläge auch zu anderen Gesetzesmaterien ein, und es wäre durchaus angebracht und würde den Regierungsparteien gut anstehen, uns eben auch in anderen Bereichen in die konstruktive Arbeit miteinzubeziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sehe hier eine Möglichkeit, auf einem interessanten Gebiet, auf einem Gebiet, das nicht ideologisch umstritten ist, auf einem sehr praktikablen Gebiet eine Vereinheitlichung einer Regelung, damit eine Verwaltungsvereinfachung, eine Reform der Verwaltung in diesem Bereich durchzuführen und letztendlich einen Beitrag zu einem vereinfachten Zugang der Bürger, insbesondere der Wirtschaft zu unseren Verwaltungsmechanismen zu leisten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite