Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 87

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Es wäre durchaus angebracht, der Wirtschaft entsprechend einfache Regelungen zur Verfügung zu stellen, um eine Beschleunigung des Verfahrens, eine Vereinfachung des Verfahrens und eine möglichst effiziente Ausgestaltung des Verwaltungsapparates, der diese Verfahren begleitet, zu erreichen.

In diesem Sinne werden wir diesem Antrag auch unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

14.30

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners anschließen. Es ist eine wichtige Rechtsmaterie, und es ist vor allem für die Wirtschaft von erheblicher Bedeutung. Nur muss ich im Gegensatz zu meinem Vorredner feststellen, dass es nicht die Sozialdemokraten waren, die die Vereinheitlichung dieser Rechtsmaterie immer gefordert haben, sondern das ist eine langjährige Forderung der Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Forderung nach einer Vereinheitlichung des Vergaberechtes haben sich dann nach langer Zeit auch die Wissenschaft und vor allem auch die Bürokratie angeschlossen. Wir glauben, diesen Forderungen nachkommen zu können, indem wir uns im kommenden Frühjahr, im kommenden Halbjahr bemühen werden, konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten zu führen, um dies zu einem guten Ende zu führen.

Der Inhalt der Vorlage – mein Vorredner hat das kurz skizziert – ist im Wesentlichen nur eine Verlängerung der derzeitigen Rechtslage, notwendig geworden sowohl durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes als auch durch eine Änderung – die auch im Gesetzentwurf vorgesehen ist –, die durch ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes notwendig geworden war.

Ich möchte noch betonen: Es gab im Vorfeld zu diesem Gesetzesantrag Vier-Parteien-Verhandlungen, die in einem außerordentlich konstruktiven Klima geführt wurden, die auch zu einem guten Ergebnis geführt haben, wobei das Ergebnis letztlich noch kein endgültiges Ergebnis ist, sondern ein vorläufiges, denn: Einfach die derzeitige Rechtslage verfassungsrechtlich zu verlängern, ist als solches noch keine wirkliche Leistung.

Das Bundeskanzleramt hat in Vorbereitung zu diesem Gesetzesantrag auch zwei Vorlagen in Begutachtung geschickt. Zunächst einmal eine, die vorsah, in einer Art – wie den unabhängigen Bundesasylsenat – Modulsystem eine neue Behörde im Rahmen des Artikels 129c B-VG, eine unabhängige Behörde zu schaffen. Das hat leider nicht jene Zustimmung im Begutachtungsverfahren gefunden, die wir uns gewünscht hätten, daher ist ein Zweitentwurf in Begutachtung gegangen, der eine verfassungsrechtliche Absicherung einer Sonderkonstruktion mit hauptberuflich tätigen Senatsvorsitzenden mit richterlichen Garantien vorgesehen hat. Das hat wiederum nicht die Zustimmung der Opposition gefunden, und daher haben wir uns in diesen Parteivorgesprächen dazu entschlossen, die derzeitige Rechtslage bis 31.8.2002 zu verlängern.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, weil wir uns auch vorgenommen haben, einige Linien in diese Verhandlungen miteinzubringen, folgenden Antrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Krüger, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Petrovic und Kollegen betreffend die Schaffung eines einheitlichen Vergaberechts für Bund, Länder und Gemeinden


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