Die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber ist nicht zuletzt wegen des enormen Auftragsvolumens von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft. Vergaberechtliche Normen sind daher zur Objektivierung des öffentlichen Auftragswesens und somit der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von größter Wichtigkeit. Die österreichische Rechtslage ist diesbezüglich nicht zufriedenstellend, da die vergaberechtlichen Normen des Bundes und der Länder in materiellen Bereichen sowie im Bereich der Rechtskontrolle unterschiedliche Regelungen aufweisen und sich dadurch die Auftragnehmer unterschiedlichsten Anforderungen beim Vergabeverfahren gegenübersehen.
Dieser Umstand stößt in zunehmendem Maß auf Kritik und ist geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu behindern und dadurch negative Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich hervorzurufen. Ein einheitliches Vergaberecht könnte diese unbefriedigende Situation beenden.
Im Wege des Vergabeverfahrens werden große Summen von öffentlichen Geldern ausgegeben, die von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Es ist daher gerechtfertigt, im Rahmen der Zielsetzungen des Vergabeverfahrens auch sonstige öffentliche Interessen zu verfolgen, soweit dies nicht den fairen Wettbewerb und eine sachliche Auftragsvergabe behindert und mit dem europäischen Recht in Einklang steht.
Weiters hat der vom Rechnungshof herausgegebene Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen auch im Bereich des Vergaberechts Forderungen zur Verhinderung von Preisabsprachen aufgestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, in Abstimmung mit den im Nationalrat vertretenen Parteien in Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden mit dem Ziel einzutreten, bis längstens 1. September 2002 ein zeitgemäßes einheitliches Vergabegesetz in Kraft setzen zu können.
Bei der Erarbeitung dieses einheitlichen Vergabegesetzes sollen in Einklang mit dem EU-Recht insbesondere auch folgende Anliegen geprüft werden:
Berücksichtigung von frauenpolitischen Belangen, insbesondere zur Förderung von Frauen
Berücksichtigung behindertenpolitischer Belange, insbesondere das behindertengerechte Bauen
Berücksichtigung von sonstigen Sozialbeschäftigungs- und umweltpolitischen Belangen
Berücksichtigung der Forderung des Rechnungshofes zur Verhinderung von Preisabsprachen
Einrichtung eines bundesweiten Auftragnehmerkatasters
strenge Regelungen der Möglichkeiten der Beauftragung von Subunternehmern.
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Ich freue mich, dass es diesbezüglich eine Vier-Parteien-Einigung gibt und wünsche mir mehrere derartige konstruktive Gespräche. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
14.36
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.14.36
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen in