Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 89

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Richtung einer Vereinheitlichung des österreichischen Vergaberechts. Wir begrüßen insbesondere den diesbezüglich von allen vier Parlamentsparteien getragenen und eingebrachten Entschließungsantrag. Dieser hebt auch, wie wir jetzt gehört haben, jene Bedeutung hervor, die sonstigen öffentlichen Interessen wie Behinderten-, Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltpolitik, aber auch Verhinderung von Preisabsprachen und Frauen im Einklang mit dem EU-Recht in diesem Zusammenhang zukommt.

Es ist uns natürlich bewusst, dass dieses große Reformprojekt nicht von heute auf morgen realisiert werden kann; da jedoch das erwähnte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes mit Jahresende in Kraft tritt, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Ähnliches gilt für die Umsetzung des erwähnten Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes.

Die Bundesregierung begrüßt daher den heute vorliegenden Selbständigen Antrag des Verfassungsausschusses sehr. Durch diesen wird das bestehende Rechtsschutzsystem im Vergaberecht sowohl im Bund als auch in den Ländern bis zum 1. September 2002 befristet verfassungsrechtlich abgesichert. Innerhalb dieser Zeit sollte die erwähnte Gesamtreform des Vergabewesens möglich sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Abgeordnetem Dr. Krüger, das Wort erteile, stelle ich noch fest, dass der von Frau Abgeordneter Dr. Baumgartner-Gabitzer vorgetragene Entschließungsantrag ausreichend unterstützt ist, in einem sachlichen Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie steht und daher auch mit in Verhandlung genommen wird.

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Krüger.

14.38

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir verhandeln zur Abwechslung einmal eine Konsensmaterie, und es ist ungewöhnlich ruhig in diesem Hohen Haus. – Es ist etwas eigenartig, aber es ist Ausdruck der gesamten politischen Dynamik: Man kann zwar endlos darüber diskutieren, ob irgendein Polizist ein Kfz-Kennzeichen abgefragt hat, aber Bereiche, die so wichtig sind wie die Wirtschaft, wie das Vergabewesen, werden nur mit untergeordnetem Stellenwert diskutiert.

Ich darf darauf hinweisen, dass diese Vorlage auf Grund des so genannten Ökopunkte-Erkenntnisses erarbeitet wurde. In diesem Ökopunkte-Erkenntnis entschied der Verfassungsgerichtshof über Beschwerdeführer gegen den Zuschlag des Ökopunkte-Auftrages des Verkehrsministeriums an die Firma Kapsch AG. Dabei ging es um einen Auftrag in zweistelliger Milliardenhöhe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zeigt doch die gesamte Dynamik, das zeigt doch die wirtschaftliche Tragweite, die Reichweite des Bundesvergabewesens, des Vergabewesens überhaupt. Vollkommen zu Recht wurde davon gesprochen, dass wir mehrere Vergaberechte in Österreich haben. Wir haben ein Bundesvergaberecht, und wir haben neun individuell verschiedene Ländervergaberechte. Darüber hinaus gibt es selbstverständlich das EU-Vergaberecht, und Sie kennen ja den allgemeinen Rechtsgrundsatz: dass das unmittelbar anwendbare Recht der Europäischen Union dem nationalen Recht bevorgeht; so nach dem Motto: Ober schlägt Unter!

Jetzt ist es für die einzelnen Firmen und Firmengruppen schon unzumutbar, sich durch dieses ganze Vergabedickicht durchzuschlagen. Ich denke, ich weiß, wovon ich rede: Als Anwalt bekomme ich jeden zweiten Tag irgendwelche Einladungen zu Fortbildungsseminaren ausschließlich im Vergabewesen. Da hat sich eine eigene Vergabewesen-Beratungsindustrie oder -Dienstleistungsindustrie herausentwickelt. Das mag zwar für die beratenden Berufe, die auch davon leben, ganz nett sein, aber diese Rechtszersplitterung ist sicherlich nicht im Interesse der Unternehmen, die an der Vergabe interessiert sind. Darum ist es sehr wichtig, dass wir dieses einheitliche Vergaberecht bekommen, und das wurde auch von allen beschworen. Im Ausschuss gab es auch diesbezüglich größtmögliche Übereinstimmung.


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