Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 116

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zuschließen. Das war so, als die Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, als das Wahlalter noch relativ hoch war, egal, ob das jetzt ein Steuerwahlrecht war, ob das Wahlrechtsalter relativ hoch war: Die Leute, die wählen durften, haben immer bestimmt, warum die anderen zu dumm sind, zu wenig Erfahrung und so weiter haben, um das Wahlrecht ausüben zu dürfen.

Das ist der verkehrte Ansatz, und ich glaube, hier muss man jetzt einmal den Jugendorganisationen auch die Möglichkeit einräumen, dass sie eine wirklich repräsentative Willensbildung in diese Richtung schaffen. Dann wird man in einem zweiten Schritt auf jeden Fall gesetzliche Änderungen in diesen Belangen herbeiführen. Das Geld ist sekundär in dieser Frage. Die Mitbestimmung und das Mitreden sind das Primäre.

Wenn wir es mit diesem Gesetzesantrag vielleicht schaffen, mit reinen Verteilungskämpfen, mit falsch verstandenem Konkurrenzdenken Schluss zu machen, dann ist es wirklich ein Meilenstein. Daher bitte ich, dass die Grünen auch dabei sind, denn es soll auch bei diesem Gesetz jetzt das Gemeinsame vor das Trennende gestellt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Abänderungsanträge der Abgeordneten Amon und Schender zu 270 der Beilagen und zu 269 der Beilagen sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

16.24

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn wir heute die Jugendvertretung und die Jugendförderung bundesgesetzlich regeln, so ist das, meine ich, eines der wenigen positiven Signale der Politik dieser Tage. Wir schaffen damit eine zeitgemäße und umfassende Mitsprachemöglichkeit der Jugendorganisationen und gleichzeitig eine Anerkennung deren Jugendarbeit für unsere Gesellschaft und insbesondere natürlich für unsere Jugend.

Sehr verehrte Damen und Herren! Wir garantieren mit diesem heutigen Gesetzesbeschluss, dass den Anliegen der Jugend künftig in verstärktem Maße Beachtung geschenkt wird, und ich denke, das ist gut so. So gesehen stehe ich nicht im Widerspruch zum Herrn Bundesminister, der gemeint hat, bei diesem Tagesordnungspunkt hätten wir heute einen guten Tag für Österreich. Deshalb unterstützt auch meine Fraktion, die sozialdemokratische Fraktion, diese beiden Gesetzesvorlagen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Die Mitbestimmung der Jugend ist in allen Bereichen der Gesellschaft wichtig, insbesondere auch im Arbeitsleben. Als einer, der schon Jugendvertreter war, als es beispielsweise noch kein Jugendvertrauensrätegesetz gegeben hat, weiß ich, wovon ich spreche, sind doch seit der Schaffung des Jugendvertrauensrätegesetzes im Jahre 1973 Zehntausende Jugendvertreter bemüht gewesen – und viele sind es heute noch –, die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der Lehrlinge im Besonderen wahrzunehmen.

Wenn nunmehr per Gesetz die Österreichische Gewerkschaftsjugend als Vertretung der arbeitenden Jugend und der Lehrlinge im neuen Präsidium der Bundes-Jugendvertretung mit Sitz und Stimme – neben anderen auch – vertreten ist, so wird damit die Wichtigkeit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung der Jugend im ÖGB gewürdigt. Ich denke, auch das ist gut so, sehr verehrte Damen und Herren.

Jugendarbeit braucht aber Unterstützung – nicht nur geistige Unterstützung, nicht nur Unterstützung vom Rednerpult des Hohen Hauses aus, sondern auch finanzielle. Deshalb findet auch die zweite Gesetzesvorlage, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, die Zustimmung meiner Fraktion, der Sozialdemokraten hier im Haus.

Sehr verehrte Damen Herren! Wenn nun dieses Gesetz mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten soll, so wäre es gut, Herr Bundesminister, wenn die im § 8 beschriebenen Förderungsrichtlinien bis


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