Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 142

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kann sich ja sehr rasch ändern, wie wir in der Vergangenheit gesehen haben – unabhängig von ihrem Stärkeverhältnis nur einen Vertreter im Landesverteidigungsrat sitzen hat, und auf der anderen Seite selbstverständlich darauf zu achten, dass dieses Gremium handlungsfähig ist und von seiner Größenordnung her nicht zu groß gestaltet wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben den nationalen Konsens in der Verteidigungspolitik angesprochen. Ich bekenne mich dazu, und Sie wissen, dass ich alles dazu tun werde, dass wir einen breiten Konsens in grundlegenden Fragen der Sicherheit und der Verteidigung hier erzielen können. Aber dazu gehört auch der politische Wille – ich sage noch einmal: der politische Wille – von allen Vertretern, von allen Fraktionen. Ich hätte mir zumindest vorgestellt, dass man, wenn man in Einzelpositionen dagegen ist, zumindest in einer getrennten Abstimmung zu verschiedenen Grundsatzpositionen, die hier mit umfasst sind, Zustimmung signalisiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ein Letztes noch zur Bundesheer-Beschwerdekommission, weil das hier auch von Frau Abgeordneter Hagenhofer angesprochen worden ist. Sie wissen es – und wir haben ja vor kurzem ein Gespräch mit der gesamten Beschwerdekommission gehabt –, dass ich mich zur Bundesheer-Beschwerdekommission und ihren Aufgaben bekenne und dass ich sie auch bestmöglich unterstütze. Es wurden dort entsprechende Wünsche deponiert, und ich habe mich auch klar dazu bekannt, dass ich sie, soweit es geht, unterstützen werde, diese ihre Wünsche umzusetzen. Sie haben Abgeordneten Ofner quasi beauftragt, mit mir die Details abzustimmen. In einigen Bereichen habe ich den Wünschen bereits entsprochen, und es war auch vereinbart, diese zwei Punkte, die man von Seiten der Kommission noch in das Wehrgesetz mit einfließen lassen wollte, auch in einen Abänderungsantrag zu kleiden.

Der dritte Punkt, die Bezeichnung als "Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission", war noch eine offene Frage. Soweit ich weiß, soll ein Gutachten erarbeitet werden. Nach meinem Informationsstand gibt es derzeit eine Übereinstimmung in diesen beiden Punkten, und die sind auch von diesem Abänderungsantrag, den Abgeordneter Jung eingebracht hat, mit umfasst.

Was den Abänderungsantrag, den Sie hier eingebracht haben, angeht, Frau Abgeordnete, habe ich nur per Telefon davon erfahren, dass ein solcher geplant ist. Den Inhalt kenne ich bis jetzt nicht.

Ich glaube, dass wir doch dazu kommen sollten, diese Dinge zu besprechen, Herr Abgeordneter Kummerer. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Weil Sie Ihre eigenen Briefe nicht lesen!) Ich sage Ihnen noch einmal, ich kann nicht mehr tun, als wirklich alles dazu zu tun, dass wir ein gutes Verhältnis haben, dass auch die Arbeit zwischen der Bundesheer-Beschwerdekommission und den Vertretern im Bundesministerium für Landesverteidigung eine gedeihliche ist. Es müssen aber beide Seiten das Ihrige dazu tun, damit eine gute Zusammenarbeit, eine gute Möglichkeit vorhanden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Damit möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das keine Gesamtreform des Wehrgesetzes ist. Deshalb besteht hier auch kein Anlass, auf irgendetwas zu warten. Wir werden noch eine umfassende und grundlegende Diskussion über die Aufgaben der militärischen Landesverteidigung in Österreich und des österreichischen Bundesheeres zu führen haben. Jetzt ist es darum gegangen, neben Adaptierungen, die sinnvoll sind, Regelungen für wichtige Bereiche – wie etwa das Verbot von militärischen Einsätzen von Jugendlichen und den freiwilligen Zugang für Frauen in einer Milizverwendung – zu schaffen.

Ich glaube, dass das hier keinen Aufschub erfordert hat, und ich würde mich freuen, würde die Opposition ihre negative Haltung zu dieser Reform doch noch überdenken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.


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