Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 152

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dieses Schreiben – Folgendes ausführt: "Ich bedauere, dass ich diesen Termin leider nicht wahrnehmen kann, und hoffe sehr, dass wir gemeinsam einen Termin finden werden", und dieser Termin jetzt gefunden wurde, dann finde ich es eher komisch, dass Sie hier gegen diese Aussprache auftreten. Ich glaube, diese Diskussion ist wünschenswert, und daher werden wir selbstverständlich dieses Amtssitzabkommen entsprechend beschließen und ratifizieren. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.38

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn die Abgeordneten am Ende einer dreitägigen heißen Diskussion jetzt durch ganz intensives Einläuten zur Abstimmung gerufen werden, dann kann es sich nur um eine Verfassungsabstimmung handeln. Es geht, wie wir alle wissen, um den Staatsvertrag: Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.

Es sind einige Interpretationen und Informationen gekommen, aber für mich ist interessant, dass – nach dem, was in diesem Bericht zu lesen ist – dieser in Rom gefasste Beschluss eigentlich ins "Guinness-Buch der Rekorde" kommen müsste. Nach dem Motto "Gut Ding braucht Weile" wurde bereits im 15. Jahrhundert, also vor 600 Jahren, darangegangen und versucht, einen internationalen Strafgerichtshof einzurichten.

Wir wissen: Was gut ist, dauert lange. – Jetzt sind wir soweit, dass wir heute mit der Ratifizierung dieses Staatsvertrags auch diesem Internationalen Strafgerichtshof beitreten können. Es hat sich, wie immer, wenn es sich irgendwo spießt, um Definitionen gehandelt: Man hat sich nicht darüber einigen können, was Aggression ist oder was ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist und so weiter. Erst in den siebziger Jahren hat die Generalversammlung der UNO in einer Resolution die Definitionen vorgelegt und angenommen. Dann ist die Diskussion wieder in Gang gekommen, und es ist, wie schon erwähnt wurde, am 17. Juli 1998 mit 120 Pro-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen dieses Römische Statut beschlossen worden.

Wir werden es natürlich – und das ist erfreulich – hier im Hohen Haus alle gemeinsam beschließen, denn es geht letzten Endes darum, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass Deportationen, Vergewaltigungen, erzwungene Schwangerschaften, Apartheid, Mord, Versklavung und Folter international geahndet werden können, dass Kriegsverbrechen, das heißt, schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention, ebenfalls vor einen internationalen Gerichtshof kommen können.

Bisher wurde jeder Anlassfall in gesonderter Weise behandelt. Ich erinnere an den Gerichtshof, der im Falle Ruandas oder Jugoslawiens installiert wurde. So etwas wird also der Vergangenheit angehören. Es wird einen einheitlichen Strafgerichtshof geben, der diese Verbrechen ahnden soll.

Ich möchte noch kurz auf den Beitrag von Kollegen Haigermoser betreffend das Amtssitzabkommen eingehen: Auch wir sind dafür, dass es beschlossen wird, nur glauben wir, dass eine Aussprache, eine Diskussion mit der Leiterin, Frau Dr. Winkler, notwendig ist, um vielleicht diverse Meinungsverschiedenheiten, die zwischen der einen und der anderen Seite bestehen mögen, im Gespräch ausräumen zu können, nach dem Motto: "Durch das Reden kommen die Leute zusammen".

Das wollen wir, und dazu haben wir – ich glaube, am 1. Dezember – einen Termin festgelegt. Dann sollte einer Ratifizierung hier im Parlament nichts mehr im Wege stehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.41


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