Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 71

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ihre Bereitschaft, lebensbegleitendes Lernen, qualitätsverbesserndes Lernen wirklich ernst zu nehmen, noch zu bestrafen. Das ist die eine Gruppe. (Beifall bei der SPÖ.)

Die zweite Gruppe, die meines Erachtens auch nicht vergessen werden dürfte, sind jene Doktoratsstudenten, die eine wissenschaftliche Laufbahn anstreben und die sich natürlich bei ihrer ersten Forschungsarbeit wesentlich mehr Zeit nehmen, als das ein normaler Doktorand macht, weil sie ganz genau wissen, dass von dieser Forschungsarbeit viel für ihre berufliche Laufbahn abhängt. Das ist eine solide, umfassende, in die Tiefe gehende Arbeit, deren Erstellung mitunter ohne weiteres zwei, drei Jahre dauern kann.

Auch diese Leute sollten eine Abfederung, wie Sie es nennen, erfahren beziehungsweise eine Maßnahme erhalten, damit sie nicht zu jenen gestempelt werden, die durch diese Gebühren über Gebühr belastet werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

13.36

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Debatte des Budgetkapitels "Kultur" gibt mir die Möglichkeit, zu einem Thema zu sprechen, das mir nicht nur ein langjähriges persönliches Anliegen ist, sondern mit dem ich auch durch meine frühere berufliche Tätigkeit in der Kulturverwaltung der Stadt Graz verbunden bin, nämlich dem Denkmalschutz.

Meine Damen und Herren! Im heurigen Jahr feiern wir 150 Jahre Denkmalpflege. Das ist ein Jubiläum der staatlichen Denkmalpflege, weil am 31. Dezember 1850 die k.k. Zentralkommission für die Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, wie das damals geheißen hat, gegründet worden ist. Diese Zentralkommission hatte die Aufgabe, zunächst im Rahmen des Ministeriums für Handel und Gewerbe, das damals auch für die Baubehörde zuständig war, beiden Anforderungen, nämlich der Forschung und der Erhaltung, gerecht zu werden. Das war ein Ziel, das bis in die heutigen Tage weitgehend unverändert geblieben ist.

Den Schwerpunkt der Aktivitäten stellte die Erforschung der Baudenkmale dar, um überhaupt einmal die Objekte festzustellen, die schützenswert waren und die aus damaliger Sicht erhalten werden sollten. Ab 1856 erschienen die Mitteilungen der k.k. Zentralkommission und das Jahrbuch der kaiserlich-königlichen Zentralkommission, denen heute die "Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege" und das "Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte" durchaus entsprechen.

Beide Fachzeitschriften aus dem 19. Jahrhundert zählten zu den ältesten kunstwissenschaftlichen und archäologischen Publikationen Europas. Sie legen eindrucksvoll Zeugnis über die Qualität dieser frühen österreichischen Forschungsergebnisse ab.

Die praktische Arbeit lag damals ganz in den Händen der Baubehörden und der Architekten, aus deren Reihen sich ehrenamtlich tätige Kuratoren rekrutierten. Die ersten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Denkmalen wurden aber bereits in der Zeit Maria Theresias gesetzt. In einem Erlass vom 13. April 1745, also vor 255 Jahren, heißt es – ich zitiere –:

Kein Maler, Bildhauer und Architekt, ob Lehrer und Akademiker oder nicht, kein Steinmetz, Ausgräber, Kalkbrenner, Maurermeister, Anstreicher oder sonst wer darf in öffentlichem Eigentum befindliche antike und moderne Gemälde oder Skulpturen zerstören oder ausbessern beziehungsweise überarbeiten oder retuschieren, ohne dass diese vorher von der Akademie besichtigt und untersucht werden. Ziel ist es, dabei sicherzustellen, dass die guten Werke, welche wert sind, immer zu leben, vor Zerstörung geschützt werden. – Zitatende.

Aber auch noch andere Verordnungen jener Zeit beweisen das immer stärker werdende Schutzinteresse, so das Edikt vom 12. August 1749, das den Schutz von Archivalien betraf, oder auch die Hofkanzleiverordnungen vom Februar und November 1776, welche die Anzeigenpflicht


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