Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 221

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Auch die Frau Vorsitzende des Justizausschusses hat nicht einmal einen Satz dafür verwendet, was mich mehr als betroffen macht, weil wir schließlich im Justizausschuss hier im Parlament in irgendeiner Form doch zusammenarbeiten, obwohl sich das Ausmaß der Bereitschaft, die Zusammenarbeit auch inhaltlich anzunehmen, fast auf null reduziert hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Das nur als Stimmungsbericht aus dem in der Vergangenheit immer so hoch gelobten Justizausschuss, darüber, wie jetzt auch im parlamentarischen Verfahren vorgegangen wird. Da haben sich die Zeiten nachhaltig geändert, meine sehr geehrten Damen und Herren, was dieses Klima angeht!

Was sich nicht verändert hat – und es ist mir ein Anliegen, das hier noch einmal zu sagen –, ist die Unterstützung (Abg. Dr. Martin Graf: Weil es keine konstruktive Opposition mehr gibt!), die auch oppositionelle Abgeordnete von den Beamtinnen und Beamten des Justizressorts bekommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wie schon in der Vergangenheit wird uns ohne Rücksicht auf Fraktionszugehörigkeit Hilfestellung gegeben, ohne dass man sie extra erbitten müsste, sondern geradezu als eine Selbstverständlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das würde ich mir von anderen Ressorts auch sehr wünschen, aber da habe ich ganz gegenteilige Erfahrungen gemacht.

Ich danke Ihnen dafür, meine Damen und Herren im Justizressort, und ich hoffe, dass Sie sich nicht allzu sehr einschüchtern lassen davon, dass etwaige Schmutzkübel auch vor Ihrer Tür und vor Ihren Köpfen nicht Halt machen. Heute Morgen haben wir erlebt, dass Herr Klubobmann Westenthaler hier vom Innenminister verlangt hat, endlich disziplinäre Maßnahmen gegen Beamte des Innenressorts zu setzen. Es bleibt also nicht mehr bei allgemeinen Drohungen, sondern es werden schon ganz konkrete Aufforderungen ausgesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Justizminister! Was das Zurückweisen politischer Einflussnahme durch Sie betrifft, so möchte ich jetzt nicht resignativ sein, aber ich habe auf Grund all dessen, was ich in den letzten Monaten von Ihnen gehört habe, das Vertrauen in Ihre Einsicht des Schadens, der dadurch zugefügt werden könnte – ein Vertrauen, das ich eigentlich nicht wirklich gehabt habe –, jetzt verloren. (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Martin Graf.  – Abg. Dr. Krüger: Wie geht denn das? Das ist physikalisch unmöglich!) Ich erinnere jetzt noch an das Letzte, was in diesem Zusammenhang erwähnenswert ist – es war, würde ich sagen, vor etwa sechs Wochen –, nämlich dass die nachhaltigste Wortmeldung des Herrn Justizministers zur so genannten "Spitzelaffäre" jene war: "über jeden Verdacht erhaben"! – Das war bisher das Charakteristischste, das der Herr Justizminister zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Unparteilichkeit und zur Unterstützung des Ressorts getan hat!

Herr Bundesminister, heute haben Sie noch eine allerletzte Chance! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.33

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Nach der Rede von Kollegin Stoisits wissen wir jetzt, wie das geht, etwas zu verlieren, was man gar nicht hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Schreiben der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte vor. Darin findet sich Folgendes: Die Freiheit der Meinungsäußerung muss dort ihre Grenzen finden, wo sie als Verleumdung zum ungesetzlichen Kampfmittel wird. Die Vereinigung österreichischer Staatsanwälte tritt daher mit Entschiedenheit einer solchen Art der Stimmungsmache entgegen und ersucht alle Verantwortlichen, sich von derartigen Vorgangsweisen im Interesse der Vorbeugung von Gesinnungsterror zu distanzieren.

Vorbeugung vor Gesinnungsterror! – Herr Kollege Van der Bellen! Diese Aussendung der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte betrifft nicht etwa ein laufendes Verfahren gegen Politi


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