Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 73

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Meine Damen und Herren! Abschließend – weil ich mir das wirklich nicht sagen lassen möchte, weil jeder weiß, dass ich in alle Richtungen jede Dialogbereitschaft habe, die es nur geben kann –: Wenn Frau Abgeordnete Moser hier herausgeht, wenn Herr Abgeordneter Kogler hier herausgeht und sagt, er hofft auf einen Dialog, er vermisst einen Dialog mit dem Finanzminister, dann darf ich Ihnen, Herr Abgeordneter, in Ihr Stammbuch schreiben: Sie haben kein einziges Mal beim Finanzminister angerufen, Sie haben kein einziges Mal beim Staatssekretär angerufen, Sie haben sich kein einziges Mal um den Dialog bemüht. Es waren wir zwei, die eingeladen haben zu Budgetgesprächen – zweimal! Wir haben die Budgetgespräche auf unser Ansinnen hin geführt, um Sie einzubinden, um Ihnen Informationen zu geben, und sind dort eigentlich auf keine besondere Kreativität Ihrer Vorschläge gestoßen. Wenn Sie also hier davon reden, dass Sie Vorschläge haben, dass Sie kreativ sind, dann melden Sie sich bitte bei uns, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, dann sagen Sie, Sie wollen ein Gespräch – aber sagen Sie nicht hier vom Rednerpult aus, wir verweigerten den Dialog! Wir haben den Dialog von unserer Seite aus aufgenommen, Sie haben das bisher kein einziges Mal getan! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte. (Abg. Mag. Trattner: Nicht unbegründet schimpfen, Kogler!)

13.20

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm unserer Bundesregierung ist ausdrücklich festgehalten, dass es eine Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssels geben wird. Die Menschen im ländlichen Raum, in unseren kleinen Gemeinden sind genauso viel wert wie die Menschen in der Großstadt. Dieser Gleichheitsgrundsatz ist im Artikel 7 unserer Bundesverfassung niedergeschrieben.

Bei der Verteilung der Steuererträge des Bundes an Gemeinden wurde diesem Grundsatz in der Vergangenheit nicht immer Rechnung getragen, sonst wäre es nicht möglich, dass zum Beispiel Wien 12 000 S pro Einwohner pro Jahr bekommen hat, aber Tirol nur 8 000 S.

Im Bundesland Tirol haben wir 279 Gemeinden; davon zählen nur sieben über 10 000 Einwohner. Ihnen allen ist bekannt, dass gerade in Landgemeinden zwei Drittel der Einnahmen aus dem Finanzausgleich stammen. Auf Grund der Verteilung der Gemeindeertragsanteile zu 60 Prozent aus dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel – einem Relikt aus der Nachkriegszeit – verlor eine Gemeinde, aufgerechnet auf zehn Jahre, in der Vergangenheit bei 1 000 Einwohnern rund 12 Millionen Schilling, bei 5 000 Einwohnern rund 60 Millionen Schilling und bei 9 000 Einwohnern bereits 100 Millionen Schilling.

Die rasche Entwicklung unseres ländlichen Raumes, das heißt zunehmende Industrialisierung und vor allem der Zuwachs im Tourismus, hat zur Folge, dass viele Infrastruktureinrichtungen natürlich überdimensioniert sein müssen, weil sich dort nicht nur Einwohner aufhalten, sondern Tausende von Gästen, die gerne zu uns auf Urlaub fahren. Die zunehmende Mobilität erfordert einen ständigen Ausbau unseres Straßennetzes und in den Talschaften natürlich eine Lawinen- und Wildbachverbauung. Der Schutz unserer Umwelt, die unser Kapital in der Peripherie ist, stellt natürlich hohe Anforderungen an die Wasserversorgung und vor allem an die Abwasserentsorgung. Und ich, lieber Kollege Kogler, bin stolz darauf, dass unsere Gemeinden bis in die Peripherie hinein asphaltierte Straßen und Kanalbauten für uns gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Um die Kosten einer kleinen Gemeinde etwas zu verdeutlichen – dass die Kosten gerade in diesen Bereichen explodieren, bezeugen auch viele Studien –, möchte ich ein Beispiel bringen. In einer Großstadt sind pro Einwohner 1,5 bis 2,5 Laufmeter Kanal zu errichten, in ländlichen Gemeinden kann diese Länge bis zu 16 Laufmeter betragen. Und wenn ich Ihnen sage, dass ein Laufmeter 3 500 S bis 5 000 S kostet, dann verstehen Sie mich vielleicht, wenn ich sage, dass wir jetzt und auch in Zukunft darauf achten müssen, dass unsere Gemeinden natürlich


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