Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 159

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Damit erhalten alle Ausgleichszulagenbezieher eine Pensionserhöhung von 2 Prozent für das Jahr 2001. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend (den Vorsitz übernehmend): Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bruckmann. – Bitte.

19.00

Abgeordneter Dr. Gerhart Bruckmann (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Der Obmann des sozialdemokratischen Pensionistenverbandes Karl Blecha scheint hellseherische Fähigkeiten zu haben. In einer Presseaussendung um 12.26 Uhr hat er die Aussage getätigt, dass der Seniorensprecher der ÖVP Bruckmann einem Initiativantrag nicht zustimmen wird, der erst vor 24 Minuten eingebracht wurde und den auch keiner von uns noch gesehen hat.

Blecha wird mit seinen hellseherischen Fähigkeiten durchaus Recht haben. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen und kann leicht sagen, warum: weil dieser Antrag wieder einmal von der Kategorie "Kleiner Prinz" ist, dass man der Sonne befiehlt aufzugehen, wenn sie bereits aufgegangen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf in Erinnerung rufen, dass im vergangenen Juli mit Zustimmung des Obmannes des sozialdemokratischen Pensionistenverbandes Karl Blecha jene Ausweitung der ursprünglich auf sozialdemokratische Sozialminister zurückzuführenden Nettoanpassung beschlossen wurde – wie gesagt: mit Zustimmung Karl Blechas –, der zufolge eine Ergänzung der jeweils errechneten Nettoanpassung auf Abgeltung der Inflationsrate vorgenommen wird.

Dass die Inflationsrate die errechneten 1,5 Prozent für diese Zeit beträgt, ist darauf zurückzuführen, dass seitens der Beamtenschaft gesagt wurde, dass keine nähere Periode als jeweils August bis Juli gewählt werden kann, aber im nächsten Jahr gleicht sich das natürlich aus.

Es kommt noch ein merkwürdiges Detail hinzu: Ursprünglich hatte der Seniorenrat in einem langen Gespräch mit Bundesminister Haupt vereinbart, dass dieser Zusatzbetrag gleichmäßig für alle Pensionisten in Form einer Erhöhung von 0,8 auf 1,5 Prozent ausgezahlt werden soll. Die nunmehr vorgesehene Regelung ist aber eine solche, bei der die Bezieher kleiner Pensionen mehr bekommen, und das ist die weitaus überwiegende Zahl. Das Merkwürdige daran ist, dass Herr Obmann Blecha, der immer behauptet, ein besonderes Herz für die kleinen Pensionisten zu haben, offenbar dafür nichts übrig hat, dass nunmehr die Kleinen mehr als die Inflationsrate bekommen sollen.

Ein Wort des Dankes gebührt noch dem Bundesminister für Soziales, Familie und Generationen, der es durch Umschichtungen in seinem Budget – und dafür möchte ich ihm ausdrücklich danken – möglich gemacht hat, dass es zu dem im eben eingebrachten Abänderungsantrag genannten Betrag von weiteren 350 S für alleinstehende und 500 S für verheiratete Ausgleichszulagenempfänger kommt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich fasse zusammen: Es besteht keinerlei Veranlassung, einem Initiativantrag zuzustimmen, der weniger verlangt als das, was nunmehr seitens der Bundesregierung vorgesehen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen ausreichend unterstützt ist, in einem entsprechenden sachlichen Zusammenhang, damit in Verhandlung und auch mit zur Abstimmung steht.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 409 der Beilagen.


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