Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 20

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Beginn der Sitzung: 12.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die 54. Sitzung des Nationalrates in der laufenden Gesetzgebungsperiode, die auf Grund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 der Geschäftsordnung einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 52. und 53. Sitzung vom 14. Dezember 2000 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und ohne Einspruch geblieben. Sie gelten daher als genehmigt.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Amon, Dr. Van der Bellen, Brugger, Burket, Mag. Hetzl, Dr. Moser, Dr. Keppelmüller, Dr. Mertel, Parnigoni und Fischl.

Aufforderung an einen Abgeordneten gemäß § 2 Abs. 1 GOG

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die Entschuldigung des Kollegen Fischl betrifft, darf ich darauf hinweisen, dass der Wahlschein des Abgeordneten Fischl am 22. November 2000 im Nationalrat eingelangt ist. Abgeordneter Fischl konnte damals nicht angelobt werden, weil er krankheitshalber entschuldigt war. Das galt auch für die nachfolgenden Sitzungen.

Am 22. Dezember ist die 30-Tage-Frist nach § 2 der Geschäftsordnung abgelaufen. Heute ist die erste Sitzung des Plenums nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist. Ich bin verpflichtet, Herrn Abgeordneten Fischl von dieser Stelle aus zu bitten, entweder ein ärztliches Attest vorzulegen oder im Nationalrat zu erscheinen oder Gründe bekannt zu geben, die so triftig sind, dass der Nationalrat durch Beschluss die Triftigkeit dieser Gründe für die Abwesenheit anerkennt.

In diesem Sinne ersuche ich Abgeordneten Fischl, innerhalb der nächsten 30 Tage zu erscheinen oder einen der vorhin genannten Schritte zu setzen. – So weit zu den Verhinderungen.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1699/J bis 1719/J,

Zurückziehung: 1706/J,

Schriftliche Anfrage an die Obfrau des Ausschusses für Menschenrechte: 11/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 1358/AB bis 1516/AB,

2. Ergänzung zur Anfragebeantwortung: 2. Zu 1288/AB,

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 10/ABPR.


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