Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 30

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

den muss. Das Argument, dass aber zum Beispiel die erwünschte Vorlage der Stellungnahme von Bundesländern erst heute Vormittag erfolgt ist, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

Ich weise außerdem darauf hin, dass der heutige Hauptausschuss für einen Tag einberufen war, der jetzt Sondersitzungstag ist, und dass andere Ausschussvorsitzende daraufhin Ausschüsse wie zum Beispiel den Untersuchungsausschuss einfach abgesagt haben. Ich habe die Hauptausschusssitzung nicht abgesagt, ich habe sie zum Unterschied von anderen Ausschussvorsitzenden ab 14 Uhr durchgeführt, habe aber die Zeit von 14 Uhr bis 14.50 Uhr genützt, konsensuale Punkte zu erledigen. Und nicht einmal damit sind wir fertig geworden, weil wir die Sitzung des Hauptausschusses einstimmig und einvernehmlich um den letzten Tagesordnungspunkt kürzen und diesen letzten Tagesordnungspunkt vertagen mussten, sodass es nicht völlig falsch gewesen sein kann, in dieser zeitlich beschränkten Sitzung des Hauptausschusses nicht noch Zusätzliches zu verhandeln.

Zur Geschäftsbehandlung: Kollege Öllinger, bitte.

15.06

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ein Teil meiner Wortmeldung gilt als Antwort an den Kollegen Khol. Ich halte die Argumentation des Kollegen Khol für unzumutbar und inakzeptabel, wenn hier erklärt wird, ein Problem sei dringlich, aber gleichzeitig die Unterlagen, die seit Monaten eingefordert wurden, die Stellungnahmen, die seit Monaten eingefordert wurden, erst eine Dreiviertelstunde vor der Sitzung des Hauptausschusses den Abgeordneten zur Einarbeitung in die Materie übermittelt werden. (Abg. Haigermoser: In der alten Koalition hat man sie erst nach dem Hauptausschuss bekommen!)

Es ist zudem im Hauptausschuss von Seiten der Regierungsparteien nicht der Antrag gestellt worden. Auch das möchte ich bei dieser Gelegenheit anmerken.

Herr Präsident! Ich möchte aber auch zum eigentlichen Punkt, zum Grund, warum ich mich zur Geschäftsbehandlung gemeldet habe, Stellung nehmen. Ich halte das Vorgehen der Regierungsparteien, angesichts einer Sondersitzung und eines Dringlichen Antrages der SPÖ die jetzige, öffentliche und im Fernsehen übertragene Debatte dazu zu benutzen, ein ganz anderes Thema hier für die Öffentlichkeit zu thematisieren, für falsch. Weil aber der SPÖ bei der Formulierung ihres Antrages auch ein peinlicher Fehler passiert ist, den Sie, Herr Präsident, schon vorhin durch die Stellungnahme des Kollegen Kostelka, durch seinen Brief, releviert haben, würde ich darum ersuchen, dass die Sitzung für eine kurze Stehpräsidiale unterbrochen wird, damit wir auch in dieser Causa zu einer Vorgangsweise kommen, die dem Hohen Haus angemessen ist. Ich halte es für falsch, wenn wir die Debatte über den Dringlichen Antrag der SPÖ a) verschleppen und b) auf eine Art und Weise abführen, wie es dem Hohen Haus nicht angemessen wäre. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Es ist nach § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Debatte über den Antrag des Abgeordneten Dr. Khol verlangt worden. Es ist jetzt von Herrn Kollegen Öllinger noch ein anderes Thema hineingemixt worden, und es hat sich Herr Kollege Westenthaler noch dazu zu Wort gemeldet und auch Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, neben Herrn Kollegen Dr. Kostelka, und zwar in der Debatte darüber, ob wir zur Geschäftsordnungsdebatte eine Debatte abführen sollen.

Ich gehe einfach nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung vor, aber ich muss mir jetzt wirklich überlegen, ob diese Fragen trotz der Live-Übertragung in einer Stehpräsidiale besprochen werden sollen oder ob wir das in einer vernünftigen, zivilisierten Weise im Plenum austragen können.

Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. (Abg. Dr. Petrovic: Ich habe einen rechtlich relevanten Punkt!)

15.09

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Die Intervention des Abgeordneten Khol beweist nur eines, nämlich dass die beiden Koalitionsfraktionen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite