Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 144

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Ich kann nur an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, den Appell richten, dieses Spielchen zu beenden und zu einer sachlichen Politik zurückzukehren, damit wir – wenn es nicht heute ist, dann eben in vier oder sechs Wochen – diese "KommAustria" einrichten können. Es liegt in Ihrer Hand, dass es zur wirklich besten Lösung für Österreich auf diesem Sektor kommt. Sie haben es in der Hand, ob die beste Lösung kommt – oder ob wir uns eben mit der zweitbesten Lösung zufrieden geben müssen. Verhindern aber – das kann ich Ihnen heute schon sagen – werden Sie das nicht können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

17.57

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Medien und Telekommunikation in einer unabhängigen und weisungsungebundenen Regulierungsbehörde zusammenzufassen und die durch rasante technische Entwicklung auftretenden neuen Erfordernisse des Marktes zu berücksichtigen, das ist ja nicht etwas, was diese Regierung eiskalt und blitzschnell durchboxen will, so aus reinem Geltungsbedürfnis vielleicht. Dieser Entwurf kommt ja auch – wie wir heute schon einige Male gehört haben – nicht völlig überraschend: Seit September weiß die Opposition davon und wird selbstverständlich zu Gesprächen aufgefordert, ja fast schon inständig dazu gebeten.

Längst ist eine solche Einrichtung fällig. Deutschland, die Schweiz, Großbritannien, Italien haben bereits diesbezügliche Regelungen getroffen. Sogar Tony Blair hat mit der Medienbehörde "Offcom" einen unserem Gesetzentwurf verwandten Weg beschritten. Nur mit Ihrer Zustimmung, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, kann es zu dieser unabhängigen und neuen Medienbehörde kommen. Das wissen Sie – und nützen das auch weidlich aus.

Ohne Zweidrittelmehrheit kommt es zu einem Gesetz "zweiter Wahl" – und das wollen Sie offensichtlich: den kurzlebigen und zweifelhaften "Vorteil" für Sie, unseren Gesetzentwurf zu blockieren, seine Unabhängigkeit zu dementieren, in üblicher Weise zeitlichen Aufschub, weitere Gespräche und Expertenmeinungen fordernd, wohl wissend, dass die Zeit dafür fehlt, vor allem deshalb, weil die ebenfalls von der geplanten Regelung betroffenen Privatradios – zum dritten Mal! – sozusagen in der Luft hängen, wenn es zu keiner entsprechenden Regelung kommt.

Diese Ihre Vorgangsweise hat ja inzwischen Methode: Stell dich taub, fordere Gespräche und behaupte in der Öffentlichkeit, die Gegenseite sei nicht gesprächsbereit, du seist nie zu Gesprächen aufgefordert worden – und dann erkläre, es sei zu spät, und bezichtige diese Regierung autoritärer Hau-ruck-Vorgangsweisen, sprich von einer Alternative, die du hättest, weitaus besser selbstverständlich und viel, viel billiger – konkret haben wir gehört: 17 Millionen –, und dann beschuldige die Regierung, sie wolle ja bloß Einfluss gewinnen durch Besetzung von Posten mit ihren Leuten!

Kein Wort mehr davon, dass alle Parteien und Länder in dieser Medienkommission vertreten sein werden, kein sachliches Detail – nichts, das dieses konstruierte Feindbild stören könnte!

Das absehbare und beabsichtigte Ergebnis und seine Wirkung in der Öffentlichkeit: Verunsicherung, kein Anstreben eines Konsenses – ganz im Gegenteil! Und vor allem: Es wird nicht mehr gesprochen über die Inhalte des Gesetzentwurfes für "KommAustria". – Schade!

Meine Damen und Herren! Käme es heute zu der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung mit Zweidrittelmehrheit, gäbe es sehr schnell eine neue, effiziente österreichische Medienbehörde – und über ihr als absolut wirksame Kontrollinstanz den Bundeskommissionssenat, durch detaillierte Unvereinbarkeitsbestimmungen und restriktive Enthebungsmöglichkeiten abgesichert und an Vorschläge des Obersten Gerichtshofes, der Vereinigung der Österreichischen Richter und der Österreichischen Rechtsanwaltskammer gebunden.


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