Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 237

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Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Dr. Khol  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Jarolim –: Verlange nicht, was es schon gibt!)

0.34

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein Antrag auf Änderung des Verhetzungsparagraphen 283 StGB. Grundintention ist eine Bestrafung, wenn zu feindseligen Haltungen gehetzt wird gegen bestimmte Gruppen, Religionsgemeinschaften, Volk, Volksstamm; sexuelle Orientierung ist neu.

Wir haben in der Vergangenheit in den Ausschüssen mehrfach diskutiert und haben festgestellt – natürlich bei unterschiedlicher Meinung –, dass die Frage der Öffentlichkeit, der doppelten Öffentlichkeit eine Bestimmung ist, die in Wirklichkeit der Intention dieses Paragraphen nicht entspricht und daher aufgelöst werden soll. Es soll von der doppelten auf die einfache Öffentlichkeit übergegangen werden. – Das ist die eine Bestimmung.

Die zweite Änderung besteht darin, dass wir die sexuelle Orientierung in den Verhetzungsparagraphen mit einbeziehen wollen, weil es eine Reihe von Problemen gegeben hat, nicht zuletzt auch ein relativ umfangreiches Strafverfahren eines Herrn Dieman – die meisten von Ihnen werden dieses Verfahren kennen –, in dem in einer unerhörten Art und Weise gegen Gleichgeschlechtliche gehetzt worden ist, sodass auch der Richter im Rahmen der Verhandlung letztlich Verständnis geäußert und das Bedauern zum Ausdruck gebracht hat, dass diese Bestimmung, die letztlich eigentlich dem, was sie heißt, nämlich Verhetzung, nicht entsprechen kann, nicht zur Anwendung kommt. Daher halten wir es für absolut notwendig, diese Bestimmung auf Verhetzung gegen Homosexuelle auszuweiten.

Wir kennen aus der Diskussion zum § 209 StGB – das ist zumindest meine persönliche Meinung – im Gesamthaus doch eine Änderung des Bildes. Ich hoffe, dass wir im Rahmen der weiteren Diskussionen auch hier etwas voranschreiten und europäische Standards zum Menschenrecht akzeptieren werden. Sie wissen, es hat auch im Europarat zahlreiche Diskussionen gegeben und dass wir mit dem Standpunkt, den die Mehrheit in diesem Haus einnimmt, in einer intellektuell redlichen Diskussion eigentlich nicht wirklich bestehen können.

Ich würde daher appellieren, dass wir im Ausschuss ohne Vorurteile und ohne eingegrabene Positionen in diese Diskussion eintreten, dass wir uns dieser Thematik von einer offenen Seite her nähern und dass dort wirklich berücksichtigt wird, was die Intention ist. Es geht hier um Menschenrechte.

In diesem Sinn darf ich Sie zu einer offenen Diskussion einladen. Ich hoffe, dass das möglich sein wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

0.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Angesichts der vorgeschrittenen Stunde habe ich mein mehrseitiges Konzept in der Bank gelassen. Lassen Sie mich nur zwei Dinge sagen.

Der erste Teil des Vorschlags Jarolim, nämlich die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei der Verhetzung wegzustreichen, würde bedeuten, dass jedes Biertisch-Pamphlet, jede bierselige Äußerung sofort kriminalisiert werden würde. Das kann doch niemand wirklich wollen! – Daher lehnen wir das ab. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die zweite Regelung, nämlich dass man die homosexuelle Gruppe dezidiert ins Gesetz aufnimmt, würde eine bestimmte Gruppe zusätzlich unter diesen Schutz stellen. Wir sehen eher die deutsche Regelung, die alle Teile der Bevölkerung, gegen die gehetzt wird, umfasst, als besser an, denn dann würde Hetze gegen Schwarz-Blau genauso behandelt werden wie Hetze


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