Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 24

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Diese Agentur für Ernährungssicherheit soll folgende Ziele erreichen:

Erstens die wirksame und effiziente Kontrolle der Ernährungssicherheit zum Wohl von Mensch, Tier und Pflanze.

Zweitens wollen wir damit eine Bündelung der Vollzugs- und Kontrollkapazitäten aus den verschiedenen Rechtsbereichen schaffen, in einer ersten Stufe der Rechtsbereiche Lebensmittelrecht, Veterinärrecht und des gesamten Betriebsmittelrechts, also etwa Futtermittelrecht, Pflanzenschutzmittelrecht, Düngemittelrecht und Saatgutrecht.

In einer zweiten Ausbaustufe wollen wir die Länder einladen, diese Agentur zu unterstützen und auch ihre Kapazitäten einzubringen, sodass wir eine durchgängige Kontrolle und einen effizienten Vollzug all dieser Rechtsbereiche sicherstellen können.

Das Ziel dieser Agentur lautet daher: Kontrolle vom Feld bis zum Ladentisch, vom Stall bis zur Theke, damit dieses durchgängige Kontroll- und Effizienzprinzip Sicherheit und Qualität für die Konsumenten darstellt. Wir wollen die Laborkapazitäten effizient nutzen, damit wir auch zusätzliche und neue Kontrollaufgaben übernehmen können. Ich denke auch, dass im Bereich der Forschung und der Koordination von Forschung diese Agentur im Bereich Lebensmittelernährung auch eine Funktion übernehmen wird können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie soll die Organisationsstruktur dieser Agentur für Ernährungssicherung aussehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wir arbeiten derzeit an einer gesetzlichen Grundlage für diese Agentur. Es soll eine Körperschaft öffentlichen Rechts sein, eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu 100 Prozent im Besitz der Gebietskörperschaften – natürlich zu 100 Prozent im Besitz der Gebietskörperschaften, weil hoheitliche Aufgaben in dieser Organisation zu vollziehen sind.

Es wird daher auch einen Aufsichtsrat in dieser Einrichtung und einen wissenschaftlichen Beirat geben, damit wir letztendlich auch auf Grund von wissenschaftlichen Koordinationen mit europäischen Institutionen jeweils am letzten Stand des verfügbaren Wissens sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Moser, bitte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Bundesminister! Da die Konstruktion dieser Agentur eine Körperschaft ist, ist diese Agentur auch verschiedenen Interessengruppen zugeneigt. Es können auch Industriebetriebe Aufträge geben. Es ist auch vorgesehen, dass Sie als Landwirtschaftsminister entsprechende Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Wie kann angesichts dieser Rechtskonstruktion die Unabhängigkeit dieser Agentur gewährleistet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Mit der Unabhängigkeit ist das so eine Sache. Gestern hat dieses Haus eine Chance zur Unabhängigkeit einer Institution versäumt. Das möchte ich Ihnen so sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir stellen mit dieser Konstruktion sicher, Frau Abgeordnete, dass wir dort eine Aufsichtsfunktion haben, wo sie aus meiner und letztendlich auch aus Ihrer Sicht verlangt wird, also dort, wo die Gesetzgebung und die Initiative stattfinden, das heißt auch in den Ministerien.


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