Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 25

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Zweitens gehe ich davon aus, dass wir mit diesem wissenschaftlichen Beirat auch eine breite Transparenz dieser Institution haben. Es ist in dieser Konstruktion nicht vorgesehen, dass es Aufträge im Sinne von Industrie oder so etwas gibt, sondern dass die Vollziehung und die Kontrolle der Rechtsvorschriften durch diese Agentur konzentriert vom Bund und in der zweiten Stufe auch gemeinsam mit den Landesinstitutionen durchgeführt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Maier, bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Nach dem Bericht des nicht ständigen BSE-Untersuchungsausschusses wurden auf europäischer Ebene klare Vorgaben getroffen. Der Veterinärbereich kam zur Generaldirektion Gesundheit- und Verbraucherschutz. Meine Frage lautet daher: Mit welcher Begründung befindet sich nun in der geplanten Agentur Ihr Ministerium, das Landwirtschaftsministerium? Gibt es dafür eine konkrete Begründung, da klare Unterschiede zu dieser europäischen Vorgabe bestehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich bin Ihnen für diese Zusatzfrage sehr dankbar, weil sie zeigt, dass Sie doch endlich zur Kenntnis nehmen, wie die Kompetenzlage in Österreich ist. Wir haben seit Beginn der siebziger Jahre das Vier-Augen-Prinzip in Österreich. Sie wissen, dass seit Beginn der siebziger Jahre das Lebensmittelrecht und das Veterinärrecht im Bereich des Gesundheitsministeriums liegen und das Landwirtschaftsministerium für die Frage Betriebsmittelrecht zuständig ist.

Dieses Vier-Augen-Prinzip hat die Europäische Kommission seit 1997 verwirklicht. Dieses Vier-Augen-Prinzip soll auch in dieser Agentur gegeben sein, aber die Effizienz des Vollzugs und der Kontrolle soll verbessert werden, indem diese Kontrollvorgänge besser aufeinander abgestimmt durchgeführt und die Länderaufgaben mit einbezogen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine weitere Zusatzfrage zu diesem Thema liegt mir nicht vor.

Daher kommen wir zur Frage 73/M, die von Frau Abgeordneter Sima formuliert wird.

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

73/M

Welche Vorkehrungen gegen schädliche Umweltauswirkungen (zum Beispiel Abfallentsorgung, Wasserreinhaltung, Bodenschutz, Naturschutz) haben Sie im Zuge der BSE-Krise und des Schweinemastskandals bisher gesetzt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Erstens: Wir haben existierende Rechtsgrundlagen, beispielsweise im Wasserrechtsgesetz. Wir haben Verordnungen, die Abwasser aus Schlachtbetrieben und Fleisch verarbeitenden Betrieben, Abwasser aus Betrieben zur Herstellung von Knochenleim, Gelatinen, Abwasser aus der konzentrierten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, Abwasser aus der Tierkörperverwertung und Abwasser aus der Reinigung von Verbrennungsgas regeln.

Zweitens: Ich bin dankbar dafür, dass dieses Hohe Haus – zumindest der Ausschuss, und ich gehe davon aus, auch das Hohe Haus – das Düngemittelrecht verschärft. Ich begrüße diese Initiative dezidiert, dass wir tierische Proteine als Düngemittel verbieten, damit auf Grund des Tiermehlverfütterungsverbotes kein Druck in Richtung Düngemittel entsteht. Das ist klug und richtig.

Drittens haben wir im Abfallwirtschaftsbereich mit dem Abfallwirtschaftsgesetz eine saubere rechtliche Grundlage, wie wir etwa jetzt bezüglich der Entsorgung von Tiermehl vorgehen. Sie können sicher sein, dass es auf Basis dieses Abfallwirtschaftsgesetzes entsprechende Geneh


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