Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 26

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migungen gibt, dass nur in jenen Betrieben Tiermehl verbrannt wird, die tatsächlich auch die "Bedingungen" – unter Anführungszeichen – für diese Verbrennung erfüllen. Wir haben daher aus meiner Sicht jene Rechtsgrundlagen geschaffen, dass wir die Beseitigung des Tiermehls auch ohne Probleme bewältigen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Das heißt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, können Sie auch die Garantie dafür übernehmen, dass das Grundwasser und damit das Trinkwasser für viele Menschen frei von Hormon- und Antibiotikarückständen bleibt und ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sie wissen, Frau Abgeordnete, dass wir ständig Grundwasseruntersuchungen durchführen und dass es das Ziel meiner Wasserpolitik und jener der Bundesregierung ist, Grundwasser, und zwar sämtliches Grundwasser, als Trinkwasser grundsätzlich zur Verfügung zu stellen, wobei ich weiß – und zwar nicht nur ich –, dass wir in manchen Regionen, wo es eine intensivere landwirtschaftliche Bewirtschaftung in Kombination mit intensiver Siedlungs- und Wirtschaftstätigkeit gibt, damit Probleme haben. Dieser Bekämpfung gilt unser besonderes Augenmerk, und daher haben wir auch mit dem neuen Wasserrechtsgesetz, das seit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft ist, die entsprechende Rechtsgrundlage verbessert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hornek, bitte.

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Durch welche Abfallbehandlungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass Tiermehl ordnungsgemäß entsorgt werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Derzeit ist die Situation so, dass wir an und für sich einen hohen Standard in der Tiermehlproduktion haben.

Zweitens gibt es klare Bedingungen dafür, wie mit Sonderrisikomaterial umzugehen ist, nämlich Verbrennung von Sonderrisikomaterial.

Drittens führen wir das Tiermehl, das derzeit in Österreich anfällt, der ordnungsgemäßen Verbrennung zu, weil es letztendlich ein Verfütterungsverbot gibt.

Und viertens bereite ich die wissenschaftliche Klärung der Alternativen zur Tiermehlproduktion und letztendlich damit auch zur Verbrennung vor, weil ich denke, dass etwa in der Frage der Biogaserzeugung oder der Veresterung von tierischen Fetten hin zu Treibstoffen eine interessante Perspektive und Alternative zur Verbrennung gegeben wäre.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig, bitte.

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Bundesminister! Der Trend zur Massentierhaltung und die damit verbundene Ausweitung von vielen Betrieben haben in der Vergangenheit zu verschärften Konflikten zwischen Wohnbevölkerung, Anrainern, Nachbarn und Betriebsinhabern geführt. In Deutschland laufen derzeit umfassende Untersuchungen, was die Gesundheitsgefährdung durch Abluft, Allergene, Viren, Keime, Toxine et cetera betrifft.

Warum ist es nicht möglich, in Österreich auch ein umfassendes Projekt zu starten und zu untersuchen, welche Gesundheitsgefährdungen auf Grund von Massentierhaltung auf die Wohnbevölkerung zukommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.


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