Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 27

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Sie wissen, dass wir eine gesetzliche Grundlage haben, über deren Qualität in der Anwendung wir beide unterschiedlicher Auffassung sind. Es ist das die Umweltverträglichkeitsprüfung, die selbstverständlich auch derartige Projekte ab einer bestimmten Schwelle erfasst. Aber ich werde mir sehr gerne anschauen, welche Projekte in dieser Frage auf wissenschaftlicher Ebene in Deutschland laufen, um auch für uns die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Gibt es dazu noch einen Wunsch auf Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. – Herr Abgeordneter Fallent, bitte.

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

71/M

Welche konkreten Ziele werden mit dem Benchmarking-Projekt betreffend die österreichische Abwasserwirtschaft verfolgt, in welchem Stadium befindet sich das Projekt, und wann ist mit den ersten konkreten Ergebnissen zu rechnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Dieses Benchmarking-Projekt in der Siedlungswasserwirtschaft hat das Ziel, die Effizienz der entsprechenden Strukturen, die wir in Österreich mit relativ hohen öffentlichen Mitteln gefördert haben, zu steigern. Benchmarking kann und wird Optimierungspotentiale aufzeigen.

Zweitens: Benchmarking hat den Vorteil, dass es zur Motivation der Betreiber und der Mitarbeiter kommt, weil Benchmarking letztendlich aufzeigt, ob ich vorne bin oder Nachholbedarf habe.

Drittens: Ich sehe darin einen gewissen und notwendigen Gedanken der Wettbewerbsorientierung, auch in diesen Strukturen, damit wir uns im Wettbewerb sozusagen besser an einem Effizienz- und Qualitätsziel orientieren können.

Wie läuft das Projekt ab? – In Österreich nehmen etwa 70 Anlagenbetreiber an diesem Benchmarking-Projekt teil. Es ist in drei Teile gegliedert. Das Modul 1, das Vorprojekt in Richtung methodischer Ansätze, ist abgeschlossen. Derzeit läuft die Phase 2, in der die Benchmarking-Teilnehmer auf Basis einer individuellen Kosten- und Leistungsrechnung aus dem Jahr 1999 und technischer Kenngrößen ihre Leistungsdokumentation aufbereiten. Das Modul 3, das nun in der ersten Jahreshälfte durchgeführt wird, soll jetzt die Vergleichbarkeit herstellen. Ich denke, dass wir Mitte des heurigen Jahres, also etwa im Juni, fertig sein werden und auch die Ergebnisse präsentieren können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird vom Anfragesteller eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Kollegen Matthias Ellmauer auf. – Bitte.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bereits 1854 wurde im Reichsforstgesetz die Nachhaltigkeit für die Bewirtschaftung der österreichischen Wälder festgeschrieben. Sie haben diese Nachhaltigkeit zum Prinzip der österreichischen Umweltpolitik gemacht. Nunmehr hat sich die österreichische Bundesregierung auch zur Nachhaltigkeit der Wasserbewirtschaftung bekannt. Können Sie uns die diesbezüglichen Eckpunkte mitteilen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Die Wasserstrategie, die die österreichische Bundesregie


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