Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 28

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rung vergangenes Jahr bereits beschlossen hat, ist eines der Schlüsselelemente im Konzept der Nachhaltigkeit, wobei ich betone: Nachhaltigkeit bedeutet: ökonomische Nachhaltigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Nachhaltigkeit. Das Prinzip lautet daher: Schützen ist das erste, prioritäre Ziel, und das zweite betrifft die verantwortliche Nutzung. Das ist das Konzept.

Das bedeutet erstens, dass wir die Wasserressourcen dauerhaft nutzbar halten müssen, und zwar alle: Fließgewässer, Seen, aber vor allem auch das Grundwasser. Das bedeutet zweitens, den Anspruch zu halten, sämtliches Grundwasser als Trinkwasser zur Verfügung zu haben. Darin unterscheiden wir uns deutlich von anderen europäischen Ländern. Drittens wollen wir die natürliche Beschaffenheit unserer Gewässer sicherstellen und viertens selbstverständlich den Menschen vor den Gefahren des Wassers schützen. Ich denke dabei etwa an den Hochwasserschutzbau oder die Verbauungsmaßnahmen in den Gebirgsregionen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Bis wann werden Sie die technischen Richtlinien und die Förderrichtlinien zum Umweltförderungsgesetz im Hinblick auf kostengünstige dezentrale Abwasserentsorgung überarbeiten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wir sind intensiv am Verhandeln, um diese Umarbeitung vorzunehmen, wobei ich Ihnen sehr klar sage, dass das ein etwas komplexer Verhandlungsprozess ist, wie Sie als Mitglied dieser Kommission auch wissen. Wir müssen ein Agreement finden, damit die Länder, vor allem aber auch die Gemeinden dieses Projekt mittragen. Bei den Gemeinden – das sage ich Ihnen auch sehr offen – gibt es unterschiedliche Zugänge, je nachdem, ob es sich um eine städtische oder um eine ländliche Gemeinde handelt.

Mein Ziel ist es, dass wir diese Überarbeitung möglichst rasch vornehmen, damit für alle Beteiligten wieder Klarheit herrscht, dass wir dabei aber schon auf die notwendigen Prioritäten eingehen und spezifische Fragen, wie etwa die Entsorgung im ländlichen Raum, in besonderer Weise beachten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brix, bitte.

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Bundesminister! In den Medien tauchen vermehrt Berichte darüber auf, dass Österreich oder verschiedene Institutionen in Österreich daran denken, Trinkwasser in das Ausland zu verkaufen. Wir wissen aber ganz genau, dass es genügend Gebiete in Österreich gibt, wo das Grundwasser und somit das Trinkwasser auf Grund vieler Verunreinigungen nicht einwandfrei ist, wie zum Beispiel im Marchfeld.

Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister, lautet daher: Wie stehen Sie konkret dazu, Österreichs Trinkwasser zu exportieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich möchte noch einmal die Prinzipien wiederholen. Erstens: Schutz als prioritäres Ziel, zweitens: Priorität hat selbstverständlich die Versorgung der österreichischen Bevölkerung, das ist ganz klar. Es sagt auch der Rechtsrahmen des Wasserrechtsgesetzes, dass eine Genehmigung für die Nutzung nur dann erteilt wird, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Drittens: Bei diesen öffentlichen Interessen geht es selbstverständlich um die langfristige Sicherheit und Nachhaltigkeit – und diese Diskussion sollten wir führen.

Wir haben in Österreich allein in den letzten sieben Jahren – damit Sie eine Größenordnung haben –, also zwischen 1993 und 1999, über 90 Milliarden Schilling in die Reinhaltung investiert.


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