Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 41

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(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Edlinger: ÖAAB applaudiert nicht! – Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben eine Fülle von strategisch wichtigen Projekten initiiert, um dieser Zielsetzung gerecht zu werden.

Erstens: Frau Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer hat bereits im letzten Jahr eine Aufgabenreformkommission unter Leitung von Professor Raschauer eingesetzt. In dieser wird grundsätzlich überlegt, welche Aufgaben ein Service- und Dienstleistungsstaat für seine Bevölkerung erbringen muss. Doppelgleisigkeiten zwischen Ministerien beziehungsweise Bund und Ländern müssen identifiziert und abgeschafft werden.

Zweitens: Im Zuge des Finanzausgleichs wurde die gemeinsame Einsetzung einer Kommission von Bund und Ländern mit dem Ziel beschlossen, die Abläufe zwischen den Gebietskörperschaften zu vereinfachen und zu verbessern. Konsequente Aufgabenkritik, bessere Kompetenzzuordnung, effizientere und flachere Verwaltungsstrukturen und vor allem echte Servicequalität für den Bürger sind die Ziele dieser Gruppe. Damit sollen Einsparungen auf Bundesseite von 250 Millionen j pro Jahr erreicht werden.

Drittens: Mit Arthur Anderson ist ein international erfahrener und hochakzeptierter Berater als Gewinner einer Ausschreibung hervorgegangen, die eine Budgetreform mit klaren Prioritätensetzungen in allen Bundesministerien zum Ziel hat. Während ressortspezifische Projekte Einsparungspotentiale in den einzelnen Ministerien aufzeigen sollen, stehen im Zentrum der ressortübergreifenden Projekte die Reform der Support-Prozesse, vor allem in den Präsidien, die Entwicklung einer IT-Strategie für die gesamte Bundesverwaltung sowie die künftige Steuerung der Verwaltung nach den Grundsätzen des New Public Managements.

Viertens: Im Haushaltsrecht werden Ergebnis- und Ressourcenverantwortung zusammengeführt. Globalbudget mit Leistungsauftrag und wirksamen Anreiz- und Sanktionsmechanismen ist die Grundformel für ein wirkungs- und bürgerorientiertes Haushaltsrecht. Die nachhaltige Sanierung des Haushaltes wird damit über die Definition dauerhaft neuer Spielregeln erreicht. Eine der Hauptaufgaben ist es, alle Ausgaben des Staates auf ihren Nutzen und Vorteil für den Steuerzahler zu hinterfragen. Einzig und allein entscheidend sind die Definition und die Kontrolle von Produkten und Leistungen des Staates in möglichst hoher Qualität für die Bürgerinnen und Bürger.

Fünftens: Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat die Durchforstung der bestehenden Gesetze mit dem Ziel einer deutlichen Bereinigung und Vereinfachung der entsprechenden Rechtsmaterien in Auftrag gegeben.

Sechstens: Wesentliche Teile des Einkaufsvolumens der einzelnen Ministerien werden in einer noch im ersten Halbjahr des laufenden Jahres neu zu gründenden Beschaffungsgesellschaft gebündelt, um deutliche Einsparungseffekte zu erzielen, die primär über bessere Einkaufskonditionen, aber auch effizientere Beschaffungsprozesse ermöglicht werden. Unser Ziel sind Einsparungen von knapp 43,6 Millionen j pro Jahr.

Siebentens: die Reform des Lehrerdienstrechts. Wir werden ein auf vier Schuljahre befristetes Jahresarbeitszeitmodell für die Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen einführen, ein Schritt, für den mehr als 70 Prozent der Lehrer in einer Urabstimmung eingetreten sind, ein erster wichtiger Schritt für mehr Leistungsorientierung, für mehr Zeit, die der Lehrer für den Unterricht aufbringt, für mehr Zeit, die der Lehrer in der Schule verbringt, und damit mehr Zeit für mehr Kontakt der Lehrer mit ihren Schülerinnen und Schülern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es wird zwar Geld eingespart, aber gleichzeitig wird die Ausbildung der Kinder verbessert. Ich danke unseren Lehrerinnen und Lehrern, dass sie bereit waren, diesen Weg mit uns zu gehen. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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