Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 154

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einzusetzen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe heute schon unterschrieben! Den Entschließungsantrag habe ich heute schon unterschrieben und eingebracht!)

Frau Dr. Partik-Pablé! Wissen Sie, was man Ihren Entschließungsantrag kann? – Zerreißen und weghauen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das machen Sie!) Er ist sinnlos, er ist zeitverzögernd. Was darin steht, wissen wir alle, und was Ihr Entschließungsantrag zum Ergebnis hat, ist dasselbe, das wir jetzt haben, nämlich nichts. Dass die Besteuerung der Unfallrente genau jene trifft, die es am meisten brauchen, haben Sie bis jetzt nicht kapiert und wollen und werden Sie auch nicht kapieren, ebenso wie dass die Besteuerung der Unfallrenten Einkommenseinbußen bis zu 50 Prozent und mehr bedeutet und dass Sie damit einer Gruppe von behinderten Menschen geschadet haben, die im Rahmen ihrer Tätigkeit behindert geworden sind und nicht aus Jux und Tollerei eine Unfallrente bekommen.

Ich will versuchen, Ihnen anhand eines einzigen Beispiels klarzumachen, worum es tatsächlich geht. Mein Kollege Karl Öllinger hat das schon versucht, aber ich bezweifle, dass Sie die Intelligenz haben, zu verstehen, worum es geht. (He-Rufe bei den Freiheitlichen.) Oder, wenn Sie die Intelligenz haben, dann verweigern Sie seit Stunden, zu kapieren, worum es geht. Und das ist noch viel schlimmer. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ein 38-jähriger Maschinenbauer erlitt 1998 einen Arbeitsunfall. Er ist jetzt zu 60 Prozent behindert und kann auf Grund seines Arbeitsunfalles nur mehr 25 Stunden pro Woche im Büro tätig sein. Dieser Mann ist allein stehend und hat auf Grund seiner Behinderung durch den Arbeitsunfall einen behinderungsbedingten Freibetrag laut § 35 und § 105 EStG. Wie hat die Einkommenssituation im Jahr 2000 für diesen Mann ausgeschaut? – Ich rechne sie Ihnen vor.

Dieser Mann hatte ein Erwerbseinkommen in der Höhe von 15 200 S brutto und eine Unfallrente in der Höhe von 6 288 S, also ein Bruttoeinkommen von 21 488 S. Er zahlte Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 2 682,80 S und keine Lohnsteuer, weil er unter die Lohnsteuergrenze fällt. (Abg. Dr. Pumberger: Was hat das mit der Fristsetzung zu tun?) Er hatte also in Summe ein Einkommen in der Höhe von 18 805,20 S im Jahre 2000. Im Jahre 2001 hat dieser Mann 15 415 S, er hatte eine gesetzliche Lohnerhöhung. Er bekommt eine Unfallpension in der Höhe von 6 338,30 S, weil diese mit Jahresbeginn um 0,8 Prozent angehoben wurde. Also beträgt sein Einkommen 21 700 S. Jetzt verbleiben diesem Mann von seinen 6 338,30 S Unfallpension um sage und schreibe 1 794,40 S weniger, das heißt also, um 29 Prozent weniger.

Wenn Sie nicht kapieren wollen, dass es ab 10 000 und einigen Schilling ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen ist und dass Sie die Unfallrente jetzt zu einem lohnsteuerpflichtigen Einkommen gemacht haben, dann sind Sie entweder so unintelligent, oder Sie verweigern die Realität!

Ich erlaube mir, Ihnen dieses Beispiel auf den Tisch zu legen. Schauen Sie sich das an! Dazu brauchen Sie keine Arbeitsgruppe von Dr. Mazal, diese hätten Sie auch vorher nicht gebraucht. Sie hätten nur mich und viele andere behinderte Menschen in Österreich zu fragen brauchen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Rosemarie Bauer: Ein Witz!) Wir hätten Ihnen dieses Berechnungsbeispiel vorgelegt, das Sie bis heute nicht kapiert haben oder nicht kapieren wollen. (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

18.26

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht zu sehr auf meine Vorrednerin ein. Einen Satz muss ich Ihnen allerdings schon mitgeben, Frau Kollegin Haidlmayr: Bei aller Aufgeregtheit, aber ein legitimes Instrument der parlamentarischen Demokratie, nämlich einen von zwei Fraktionen in diesem Haus ordnungsgemäß eingebrachten Entschließungsantrag zerreißen und weghauen zu wollen, das deutet zumindest auf mangelndes Demokratieverständnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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