Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 167

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Lieber Herr Kollege Gaßner! Es ist schon ein Unterschied, ob in irgendeiner Zeitung ein Verdacht steht oder ob sich der Herr Alt-Bundeskanzler Klima alles entsprechend gerichtet hat, alle Schlupflöcher ausgenutzt hat und sich wirklich sozusagen als Obersozialdemokrat, der er einmal war und der auch andere Verpflichtungen hätte, ordentlich in den Hosensack "hineinbedient" hat. Er bringt die Millionen wahrscheinlich gar nicht mehr darin unter. Dann auf andere hinzudeuten, das ist unfair, muss ich ganz ehrlich sagen.

Damit komme ich zum eigentlichen Thema, nämlich zum Bericht des Rechnungshofes in Bezug auf das Bezügebegrenzungsgesetz beziehungsweise die durchschnittlichen Einkommen. Es ist ja dem Rechnungshof leider aufgrund verschiedener Umstände, die schon angesprochen worden sind, nicht möglich gewesen, zum Bezügebegrenzungsgesetz einen Bericht vorzulegen, weil einiges an Datenmaterial unvollständig ist beziehungsweise vom Rechnungshof der Verfassungsgerichtshof angerufen worden ist. Dieser hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewendet, um alles rechtlich entsprechend abklären zu lassen. Damit ist auch ein zeitlicher Rahmen eher schwer abzuschätzen.

Besonders interessant war für mich die Aussage, dass im Zusammenhang mit dem Bezügebegrenzungsgesetz die Arbeit des Rechnungshofes im Personal- und Sachaufwand schon an die 26 Millionen Schilling wert ist.

Der Bericht über die durchschnittlichen Einkommen wurde ja vom Rechnungshof gemeinsam mit der Statistik Österreich erstellt und beruht in erster Linie auf Unterlagen und Angaben der Steuerbehörde beziehungsweise auf Sozialversicherungsdaten. Ich glaube, dass der Bericht wirklich ein hochinteressantes Nachschlagewerk ist.

In diesem Zusammenhang hätte ich nur eine Bitte: Vielleicht wäre es möglich, bei einem künftigen derartigen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen auch in irgendeiner Form darauf Rücksicht zu nehmen, wie viele Teilzeitarbeitskräfte in der einen oder anderen Gruppe vertreten sind, damit der Bericht vielleicht noch etwas besser vergleichbar wird beziehungsweise die Aussagekraft des Berichtes noch höher wird.

Zuletzt ist aber all jenen zu danken, die diesen wichtigen Bericht erstellt haben, weil er für uns Abgeordnete, so glaube ich, eine wertvolle Arbeitsunterlage ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort gemeldet, und er kennt den § 58 der Geschäftsordnung ganz genau.

19.13

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Ich berichtige die Aussage meines Vorredners Prinz, in der er gemeint hat, der Präsident der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer verzichtet auf sein Bürgermeistergehalt und spendet es für die Jugend. (Abg. Prinz: So ist es!)

Ich berichtige tatsächlich und stelle fest, dass das Bürgermeistergehalt das dritte Gehalt aus einer öffentlichen Kasse wäre. Daher kann er darauf nicht verzichten, sondern er darf es gar nicht nehmen. Es darf ihm nicht einmal ausbezahlt werden. Sich so darzustellen, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Prinz. )

19.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Am Wort ist Frau Abgeordnete Hartinger! – Bitte.


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