Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 170

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ge Rücknahme der Unfallrentenbesteuerung durchführen, dann heißt das auch, dass es zu einer Rücknahme der Behindertenmilliarde kommt. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie das klar sagen. Dann heißt das auch, dass es zu einer Rücknahme jener Regelung kommt, die zu einer Besserstellung der Schwerstversehrten dient, weil nämlich ein Schwerstversehrter mit mehr als 70 Prozent Behinderung 50 Prozent Zuschlag zu seiner Rente bekommt. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Wenn das alles völlig zurückgenommen werden soll, dann fällt auch das weg, und das wollen wir nicht. Wir wollen auch in Zukunft die Schwerstversehrten besser gestellt sehen. (Abg. Öllinger: Aber in der Praxis schaut es anders aus!) Wir wollen auch in Zukunft, dass die Behinderten auf dem Arbeitsmarkt eine bessere Chance haben. Aus diesem Grund brauchen wir die Behindertenmilliarde.

Wir werden daher eine Regelung finden, die die Härten abfedert – Härten, die uns allen bekannt sind, wenn Einzelne schreiben, wie schwer es sie trifft. Darauf haben wir reagiert und haben heute den diesbezüglichen Antrag beschlossen. Es wird also gehandelt. Es wird im Sinne der Behinderten gehandelt!

Betreffend Bezügebegrenzungsgesetz: Ich kann es nicht mehr hören, wenn lauter sehr gut Verdienende, sozial gut Gestellte einander gegenseitig ihre Bezüge vorwerfen und von Bezügebegrenzung reden. Sie haben offensichtlich keine Ahnung davon, wie viele Menschen in diesem Land an oder unter der Armutsgrenze leben. 1 Million Menschen, 1 Million unserer Mitbürger in Österreich, hat tagtäglich mit dem finanziellen Überleben zu kämpfen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) 300 000 Kinder leben unter der Armutsgrenze und sind als armutsgefährdet anzuerkennen, Herr Sozialsprecher Öllinger! Daran sollten wir denken und darüber sollten wir reden, wenn wir über Bezügebegrenzungen fabulieren!

Diese Themen sind uns sattsam bekannt: Klima, der einen zweistelligen Millionenbetrag abcasht, sich dann nach Argentinien absetzt und nicht einmal das Geld hat, seinen Hund Grolli weiter zu füttern. Oder Vranitzky. Oder die Frauen Kuntzl und Bures, die mit 100 000 S Abgeordnetengehalt nicht genug haben (Abg. Öllinger: Sie auch nicht!), sondern von der schwerst maroden SPÖ noch zusätzlich ein Generalsekretärinnengehalt kassieren!

Oder Gusenbauer, der nicht Klubobmann ist, aber von der Partei noch einmal 70 000 S dazu bekommt, weil ihm 100 000 S zu wenig sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Oder Sallmutter, der 70 000 S als Gewerkschaftspräsident und 45 000 S als Hauptverbandspräsident bekommt, oder umgekehrt, und das 14 Mal im Jahr, aber nichts leistet und die Arbeit der Regierung blockiert. Darüber sollten wir nachdenken! Das wäre die richtige Debatte zur Bezügebegrenzung. Dahin sollten wir sie lenken. Und an diesem Thema werden wir auch dranbleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Sie wollen Leistung verurteilen! Schauen Sie sich selber in den Spiegel! Eine Frechheit!)

19.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr der Präsident des Rechnungshofes, Herr Dr. Fiedler. – Bitte, Herr Präsident.

19.25

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat dem Nationalrat einen Bericht gemäß § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgelegt, also einen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der Gesamtbevölkerung. Ich freue mich darüber, dass sowohl im Ausschuss als auch heute in der Plenarsitzung von Seiten der Abgeordneten aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht wurde, wie sehr man diesen Bericht schätzt. Man hat im Zusammenhang damit auch dem Rechnungshof Dank ausgesprochen und, wie ich meine, auch zu Recht der Statistik Österreich, die ja die Hauptarbeit dabei zu erbringen hatte.

Tatsächlich stellt dieser Bericht eine wahre Fundgrube dar und sollte eigentlich sowohl von Seiten der Regierung als auch von Seiten der gesetzgebenden Körperschaften ausgewertet werden, weil er tatsächlich eine Reihe von Ansatzpunkten dafür bietet, wie man in der Sozialpolitik,


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