Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 186

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kationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Im Artikel I lautet § 12 Abs. 3:

"(3) Für jedes der drei richterlichen Mitglieder (Ersatzmitglieder) ist die Bundesregierung an Besetzungsvorschläge, bestehend aus jeweils drei dem Richterstand angehörenden und alphabetisch gereihten Personen, gebunden, und zwar an

a) einen Besetzungsvorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes,

b) zwei Besetzungsvorschläge des Präsidenten jenes Oberlandesgerichtes, in dessen Amtssprengel der Sitz des Bundeskommunikationssenates liegt.

Der Erstattung eines Besetzungsvorschlages gemäß lit. a hat eine Ausschreibung durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes für den Obersten Gerichtshof, der Erstattung der Besetzungsvorschläge gemäß lit. b durch den Oberlandesgerichtspräsidenten in seinem Amtsbereich voranzugehen. Die Ausschreibung hat durch Verlautbarung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" zu erfolgen. Zur Überreichung der Bewerbungsschreiben ist eine Frist von zwei Wochen ab der Veröffentlichung zu setzen. Die Besetzungsvorschläge sind ohne Verzug zu erstatten. Der Erstattung der Besetzungsvorschläge durch die Bundesregierung für die weiteren zwei Mitglieder hat eine Ausschreibung durch den Bundeskanzler voranzugehen. Zur Überreichung der Bewerbungsschreiben ist eine Frist von zwei Wochen ab der Veröffentlichung zu setzen. Die Besetzungsvorschläge sind ohne Verzug zu erstatten."

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Werte Damen und Herren der Sozialdemokratie! Die Blockadepolitik betreffend Medienbehörde passt genau in das Bild: Sie wollen kein Privatradio und kein Privat-TV. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon vor Jahren gesagt, dass das ORF-Monopol gegen Artikel 10 MRK, gegen die Meinungsfreiheit, verstößt, doch Sie wollen eisern am Monopol des "Rotfunks" festhalten.

Die Regierungskoalition hat auch in dieser Woche nach dem Montag alles getan, um der Opposition bezüglich einer unabhängigen Medienbehörde entgegenzukommen. Die Regierungskoalition hat mit dem vorliegenden Antrag für die "KommAustria" das höchste Maß an Unabhängigkeit erreicht, das ohne verfassungsrechtliche Absicherung der Unabhängigkeit zu erreichen war.

Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition! Zeigen Sie, dass es Ihnen um Lösungen geht und nicht um Blockaden der guten Initiativen der Regierungskoalition! Stimmen Sie heute der "KommAustria" zu und arbeiten Sie ab sofort und gerade im Medienbereich aktiv mit uns mit! Es wird in nächster Zeit einiges zu tun sein – Stichwort: ORF-Novelle, Stichwort: Privatfernsehen –, arbeiten wir alle gemeinsam daran! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit zur Abstimmung.

Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 507 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I bezieht.


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