Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 188

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sammenlegt. Aber diese Debatte haben wir ja schon sehr ausführlich am Anfang dieser Legislaturperiode geführt.

Ich möchte diese Gelegenheit noch nützen, um in aller Kürze auch auf das Umweltmanagementgesetz einzugehen, das zwar heute nicht auf der Tagesordnung steht, weil man sich unter den Koalitionspartnern nicht darüber einigen konnte, was immerhin ein positives Zeichen ist. Aber der Vorschlag zum Umweltmanagementgesetz, den wir als Regierungsvorlage auf den Tisch bekommen haben, ist bedauerlicherweise leider ein neuerlicher Anschlag auf die Umweltstandards in Österreich.

Die Vorlage spricht wirklich eine eindeutige Sprache, denn darin ist vorgesehen, dass es bei diversen Firmen Kapazitätserweiterungen ohne dazugehörige behördliche Genehmigungen geben kann, beispielsweise bei einem Flughafenausbau, bei Papierfabriken, bei Spanplattenwerken und so weiter.

Ich glaube einfach nicht, dass das der zukunftsweisende Weg für den Umweltschutz in Österreich sein kann. Es soll ja jetzt eine überarbeitete Version dieses Gesetzes geben, und ich kann nur hoffen, dass diese keine Nachteile für den Umweltschutz mit sich bringen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Immissionsschutzgesetz-Luft und der Messkonzeptverordnung werden sechs EU-Richtlinien umgesetzt. Der vorliegende Immissionsschutzbericht, der im Umweltausschuss einstimmig genehmigt wurde, berichtet über die Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, das am 1. April 1998 in Kraft getreten ist. Auf Grund dieses Gesetzes wird die Einhaltung der Grenzwerte von Luftschadstoffen an Luftgütemessstellen überwacht.

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass sich die Luftqualität in Österreich wesentlich verbessert hat, aber Handlungsbedarf speziell beim Verkehr, aber auch bezüglich Ozon besteht. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass es markante Reduktionen besonders bei Schwefeldioxid gibt. Für den Vergleichszeitraum 1980 bis 1998 hat sich die Gesamtemission von 400 000 Tonnen pro Jahr auf 46 000 Tonnen pro Jahr reduziert, und zwar aufgrund von umfassenden Maßnahmen im Bereich Industrie, aber auch bei den Kleinverbrauchern.

Die Erhaltung unserer guten Luftqualität ist eine Herausforderung, die alle Lebensbereiche betrifft. Maßnahmen, die vor einem Jahrzehnt noch belächelt worden sind, sind heute eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte hier den Einsatz von Sonnenkollektoren, Windkraftanlagen, den Bau von Niedrigenergiehäusern und Energiesparkonzepte anführen.

Luftschadstoffe sind ein ganzheitliches Problem. Sie können nicht nur die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden, sie gelangen in Form von saurem Regen in unser Wasser, beeinträchtigen unter Umständen unseren Wald, unseren Boden und beeinträchtigen auch die Qualität und den Wert unserer Kulturgüter, wie zum Beispiel am Stephansdom erkennbar ist.

Deshalb muss es viele Maßnahmen, Einzelbausteine geben, um unsere Luft rein zu halten. Ein solcher ist das neue Bundesgesetz, das in Hinkunft Autokäufer über PKW-Emissionsdaten informiert. Ich betone ausdrücklich, dass auch hier über Parteigrenzen hinweg im Umweltausschuss in Bezug auf diese Vorgabe Einstimmigkeit herrschte. Dieser wichtige Baustein für einen umfassenden Klimaschutz und somit einen richtigen Schritt zur Erreichung des Kyoto-Zieles sieht vor, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen, die in Österreich zum Verkauf angeboten werden, erhalten. Dadurch soll es den Autokäufern möglich werden, das umwelt- und klimaschonendste Fahrzeug für sich auszuwählen.


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