Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 176

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Die Inhalte, die die Mitbestimmung, die Partizipation und Beteiligung beschreiben, sind in den Artikeln 12 bis 15 des Übereinkommens enthalten. Der österreichische Nationalrat hat in der letzten Legislaturperiode einen umfassenden Entschließungsantrag dazu beschlossen, und ich denke, es liegt jetzt an uns allen, diese Mitbestimmungsmöglichkeiten Realität werden zu lassen.

Ich beziehe mich auf den dritten Bericht zur Lage der Jugend. Alle Gutachten in diesem Bericht stimmen darin überein, dass Politikverdrossenheit der Jugend nicht existiert, eventuell vielleicht Politikerverdrossenheit. Und die Schlussfolgerung ist, meine Damen und Herren, wenn wir Politiker und Politikerinnen – und damit meine ich uns alle hier im Hohen Haus – modern und weltoffen den jungen Menschen gegenübertreten, dann werden wir ein positives Echo zurückbekommen.

Ich darf vielleicht noch einmal an den Entschließungsantrag aus dem Jahr 1999 erinnern. Es freut mich wirklich, dass die Kollegen Amon und Schender gemeinsam mit uns, dem Kollegen Brosz und mir, unsere Forderungen in Bezug auf die Bundesjugendförderung und Bundesjugendvertretung verhandelt haben und wir das dann auch gemeinsam umgesetzt haben. Herzlichen Dank noch einmal dafür! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie der Abg. Rosemarie Bauer. )

Meine Damen und Herren! Genauso erfreulich ist es, dass weitere Forderungen dieses umfassenden Entschließungsantrages auch im ÖVP/FPÖ-Koalitionsabkommen enthalten sind. Diese Inhalte decken sich glücklicherweise auch mit meinem Entschließungsantrag zum Thema "Jugendbeteiligung fördern, Wahlalter senken", den wir hoffentlich demnächst auch diskutieren werden.

Ich stelle also fest, dass wir alle die Artikel 12 bis 15 sehr ernst nehmen und diese Konvention sicherlich schrittweise umsetzen werden. Daher ist unser Antrag 61/A mit dem Inhalt des Rechts der Jugendlichen, ab 16 Jahren Bürgerinitiativen an den Nationalrat einzubringen, identisch mit dem Inhalt des Koalitionsabkommens der Regierungsparteien in diesem Zusammenhang. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag im Geschäftsordnungsausschuss im Sinne der Jugend positiv zu erledigen, zumal er das Budget auch nicht belastet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

20.28

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zu dem eben referierten oder debattierten Antrag der Kollegin Heinisch können wir signalisieren, dass wir da sehr gesprächsbereit sind und das auch im Geschäftsordnungsausschuss entsprechend behandeln werden.

In aller gebotenen Kürze – weil wir vereinbart haben, nur eine Debatte über diesen sowie den folgenden Antrag durchzuführen –: Alle Jahre wieder oder alle sechs Jahre wieder kommt der Antrag die Volksanwaltschaft betreffend. Es ist so, dass wir selbst auch überlegen, das Antragsrecht einzuführen. Dahin gehend wird es Gespräche geben. Das kann man zusagen.

Hinsichtlich des Nominierungsrechts ist die Begründung natürlich interessant beziehungsweise sehr verräterisch. Da steht:

"Die geltende Regelung ist" – nach Meinung der Grünen – "aus folgenden Gründen demokratiepolitisch bedenklich:

1. Wenn z.B. die viert- und die fünftstärkste Partei im Nationalrat gemeinsam über mehr Mandate verfügen als die drittstärkste Partei, kommt das Nominierungsrecht trotzdem der drittstärksten Partei zu – auch dann, wenn die viert- und fünftstärkste Partei gemeinsam einen Wahlvorschlag einbringen, der dann von einer größeren Anzahl von Abgeordneten getragen wird."


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