Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 177

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Das dürfte die Abschrift einer alten Begründung gewesen sein. Es wäre auch denkmöglich, dass die viert- und fünftstärkste gemeinsam stärker als die zweitstärkste Partei wären. Man konzentriert sich allerdings immer nur auf eines. Man wird auch darüber im Geschäftsordnungsausschuss sprechen. Ich kann Ihnen nur hier und heute schon ganz deutlich versichern, dass weder die Grünen allein noch allenfalls gemeinsam mit den Liberalen jemals die ÖVP als drittstärkste Kraft in diesem Hohen Haus ablösen werden. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

20.30

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Petitionen und Bürgerinitiativen stellen neben Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen wichtige Instrumente der direkten Demokratie dar. Die ÖVP hat sich immer für eine Stärkung dieser direktdemokratischen Einrichtungen eingesetzt.

Ich möchte namens der ÖVP sagen – die Kollegin von der SPÖ hat ja auch schon erwähnt, dass im Koalitionsübereinkommen viele dieser Punkte enthalten sind –, dass die ÖVP einen gemeinsamen Antrag zum Ausbau der demokratischen Instrumente eingebracht hat, und zwar am 1. März 2000 in Form eines Initiativantrages, der ein Demokratiepaket enthält. Unter anderem ist darin die Einführung der Briefwahl enthalten, weiters sind eine Stärkung der direkten Demokratie im engeren Sinn und Verbesserungen bei den Petitionen und Bürgerinitiativen vorgesehen.

Wir sind der Meinung, dass dieses Paket als Ganzes gesehen und auch verhandelt werden soll. Wir haben uns eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt und hoffen, dass auch Sie diese wesentlichen Vorschläge unterstützen werden, damit wir sie umsetzen können.

Hinsichtlich des Ausbaus der direkten Demokratie im engeren Sinn wird vorgeschlagen, dass Volksbegehren, die von mehr als 15 Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden, unter gewissen Voraussetzungen einer obligatorischen Volksabstimmung zu unterziehen sind.

Bei den Petitionen und Bürgerinitiativen wird angeregt – das haben wir auch schon bei einigen Debatten im Ausschuss gesagt –, dass bei Neuwahlen die Petitionen nicht verfallen sollen, sondern weitergezogen werden.

Auch in der letzten Debatte zum Sammelbericht haben wir grundsätzlich gesagt, 16 Jahre wären für uns okay. Wir sollten das alles in einem verhandeln. In der letzten Debatte zum Sammelbericht im Plenum haben wir auch gesagt, dass wir uns überlegen müssen, wie wir Besserstellungen im Bereich des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen erreichen können, um den Bürgern wirklich noch mehr Service und Anreiz zu bieten, sich ans Parlament zu wenden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

20.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Abgeordneter Graf hat hier zu später Stunde irgendwie noch Elemente des Wiener Wahlkampfes hereingebracht und damit unseren Antrag etwas missverstanden. Uns war schon klar: Wir haben dabei weder an ein Liberales Forum gedacht, noch haben wir irgendeine konkrete Vorstellung damit verbunden, sondern wir wollten klar darauf hinweisen: Dieses Gesetz ist zu einem Zeitpunkt entstanden, zu dem man sich in der österreichischen Demokratie und im Nationalrat nur vorstellen konnte, dass es drei Parteien gibt. Inzwischen haben wir mehr.

Ich denke – und da nehme ich durchaus auch die vom Kollegen Graf erwähnten positiven Elemente mit –, jede Einigung in diesem Bereich wird nur dann möglich und sinnvoll sein, wenn ein größtmöglicher Konsens gesucht wird.


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