Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 175

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

20.22

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Änderung des Wirtschaftskammergesetzes wird noch heuer die Eintragungsgebühr – früher noch treffender Einverleibungsgebühr genannt – ersatzlos abgeschafft.

Diese bis zu 10 000 S betragende Gebühr ist bisher von allen Unternehmern oft sogar mehrfach zu entrichten gewesen. Eine langjährige Forderung des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender auf Abschaffung dieser Gebühr, auf Aufhebung von Mehrfachmitgliedschaften kann damit einen ersten Erfolg verbuchen. Wie schon von den Vorrednern erwähnt, ist dies nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen. Am Ende dieser Reform muss eine schlanke, effiziente und mitgliederorientierte Wirtschaftskammer mit einem demokratischen Wahlrecht stehen. Daher wird es erforderlich sein, dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich, Leitl, von diesem Hohen Haus her helfend unter die Arme zu greifen, damit die nötige Reform nicht zu einem Reförmchen wird.

Diese heute hoffentlich mit Zustimmung aller Fraktionen erfolgende Auflösung der Einverleibungsgebühr bringt jenen, die es am nötigsten haben, nämlich den Jungunternehmern, eine Ersparnis von – und jetzt darf ich die Herrschaften, die Herren und Damen aus dem geschützten Bereich, die das nicht so wirklich interessiert, um Aufmerksamkeit bitten – 180 Millionen Schilling. Ein wichtiger Schritt weg von der Zwangsmitgliedschaft hin zu einer Mitgliedschaft, bei der der Unternehmer zwingend die Notwendigkeit sieht, Mitglied der Kammer zu sein, wird mit dieser Änderung getan. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 508 der Beilagen, und ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Und ich stelle neuerlich die Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

4. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (61/A)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen damit zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Ich erteile es ihm hiemit. (Abg. Dr. Kostelka winkt ab.)

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.

20.25

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Noch nie hat ein völkerrechtliches Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte so große Akzeptanz gefunden wie die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite