Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 79

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bleme gibt. Diesen haben alle mitgetragen, und ich halte das für einen übergreifenden Konsens, der notwendig ist.

Wir sind der Meinung, dass auch in anderen Fonds entsprechende Haftungsausschlüsse gemacht werden müssten, beispielsweise auch bei der Kulturgüterrestitution. Wir wollten all das im Rahmen eines Initiativantrags mit allen besprechen. Da aber jetzt ein Stück herausgenommen wird, stimmen wir diesem Stück zu und hoffen, dass dann, wenn wir bei den anderen Fonds ähnliche Haftungsausschlüsse machen, auch die Antragsteller dieses Antrages zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

14.40

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dem von Herrn Kollegen Khol angesprochenen Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt, weil im Ausschuss unser Antrag betreffend Haftungsbestimmungen, den wir hier noch einmal eingebracht haben, von Ihnen abgelehnt wurde.

Ich begrüße Ihre Lernfähigkeit. Der Sonntag dürfte in diesem Zusammenhang das Seine dazu beigetragen haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir werden daher als Fraktion dem gesamten Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Das ist unappetitlich!)

14.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

14.41

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere der Sozialdemokratie! Dass Sie heute mit Überheblichkeit und Hochmut auftreten, überrascht uns nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Genießen Sie diese Stimmung! Sie wird nicht sehr lange andauern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Der Antrag, der eingebracht wurde, ist sachlich richtig, weil tatsächlich nicht einzusehen ist, wieso es eine Haftungsfreistellung für die Organe des Versöhnungsfonds geben soll, nicht aber für jene des Entschädigungsfonds und des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus.

Die Damen und Herren, die in diesen Komitees arbeiten, leisten überwiegend aus ideellen Gründen unentgeltlich ihre Pflicht. Es ist nicht einzusehen, wieso sie sich in der Zukunft einem erhöhten Risiko durch Sammelklagen aussetzen sollen. Ich glaube daher, dass es zweckmäßig ist, mit einer Haftungsfreistellung vorzugehen.

Ich muss allerdings eines sagen: Ich finde es bedauerlich, dass ausgerechnet die Grünen immer wieder jegliche Thematik, die die Gesetzgebung bezüglich Entschädigung betrifft, zum Anlass ungeheuerlicher Polemik gegenüber der Freiheitlichen Partei verwenden. Ich darf darauf hinweisen und insbesondere an die Adresse der SPÖ richten, dass es nicht die SPÖ war, die eine umfassende und letztlich, so glaube ich, sehr wohl durchdachte und fundierte Entschädigungsgesetzgebung betreffend Lücken, die es tatsächlich in der Entschädigungsgesetzgebung gegeben hat, in den vergangenen Legislaturperioden mitgetragen hat – letztlich hat man nur begonnen mit einzelnen Stückwerken wie etwa dem Kunstrückgabegesetz –, sondern dass es der blau-schwarzen Koalition vorbehalten war, in einer wirklich rekordverdächtigen Zeit von lediglich elf bis zwölf Monaten diesen ungeheuer schwierigen Komplex aufzuarbeiten, die bilateralen und multilateralen Verhandlungen mit den Partnerorganisationen, mit anderen Staaten, insbesondere den Vereinigten Staaten von Amerika, zu pflegen, zu einem Abschluss zu kommen und auch das Gesetz im Nationalrat durchzubringen – immerhin mit den Stimmen aller.


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