Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 101

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (419 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (542 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (425 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukraine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen (543 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (383 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (544 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (420 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Simbabwe über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (545 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (443 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (548 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. Ich erteile ihm dieses.

16.11

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der IFAD ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Mindestens 67 Prozent seiner Mittel soll der Fonds den ärmsten Entwicklungsländern zinsenfrei zur Verfügung stellen. Bei der Vergabe der knappen Mittel sollen gute Projektddurchführungs-Kapazitäten der Empfängerländer berücksichtigt werden.

Österreich ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten und ist somit Gründungsmitglied. Zum 31. Juli 2000 hatte der Fonds 161 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleichberechtigte Länderlisten geglie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite