Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 124

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Kultur- und Betriebs-GmbH war nicht bereit, die Kosten von fast 27 Millionen Schilling zu übernehmen. Es konnten daher keine neuen Pächter gefunden werden.

Auch die Gemeinde Wien war nicht bereit, wie wir schon gehört haben, die gleichen Bedingungen wie für die städtischen Bäder hinsichtlich der Wasser- und Abwasserkosten zu gewähren.

Die Gespräche zwischen der SSKB und der Gemeinde Wien zogen sich hin. Stadtrat Svihalek gab dann gegen einen Schilling eine Verpflichtungserklärung ab, dieses Bad zu übernehmen. Nachdem die Stadt Wien jedoch nach mehreren Monaten keine tauglichen Vorschläge zur Übernahme dieses Bades unterbreitet hat, begann vor zirka einem Jahr die Suche nach Pächtern. Auf Grund der Verzögerungstaktik der Stadt Wien ist damit leider eine zweite Badesaison, die nicht konsumiert werden kann, "gesichert".

Derzeit laufen die Gespräche mit privaten Pächtern. Zur Unterstützung dieser Suche wurde der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, im Interesse der Wiener Bevölkerung die bisher verweigerten Rahmenbedingungen hinsichtlich Wasser- und Abwasserkosten wie für städtische Bäder zu gewähren.

Zwei Jahre Badeschluss hat die Gemeinde Wien bereits verursacht. Ich hoffe, dass auch der Kollege Bauer aus Niederösterreich vom Weiterbetrieb des Schönbrunner Bades überzeugt ist und erkannt hat, dass dies für die Wiener Bevölkerung notwendig ist. Ich ersuche ihn, dass er bei Bürgermeister Häupl oder beim zuständigen Bäder-Stadtrat ein gutes Wort einlegt, dass die Stadt Wien die Badesaison 2002 nicht verhindert, sondern auf Grund der Interventionen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit diese Badesaison ermöglicht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

17.54

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beschäftige mich auch ganz kurz mit dem Thema "Schönbrunner Bad". Bekanntlich war das Ganze auf Grund der Konstruktion für die Verwaltung der Anlagen in und rund um Schönbrunn Bundesangelegenheit, und da gibt es die eine oder andere Ausgliederungstätigkeit. Nunmehr sind für das Schönbrunner Bad entsprechende Maßnahmen vorzusehen.

Ich schicke voraus: Es ist natürlich keine Kernkompetenz des Bundes, Bäder zu betreiben, das ist ganz sicher richtig, aber einfach darauf hinzuweisen, es soll jetzt der Bürgermeister Häupl verhandeln und ein paar Gebühren nachlassen, das kann es auch nicht sein. Selbst im Ausschuss haben die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen der Vorgangsweise zugestimmt, dass man sagt, es müsste doch möglich sein, dass der Bund so lange in der Pflicht bleibt, bis eine vernünftige Lösung gefunden worden ist.

Wenn man jetzt in der diesbezüglichen Entschließung nur darauf verweist, dass die Kanal- und Wassergebühren nachgelassen werden sollen, dann muss ich sagen: Das scheint mir ein bisschen wenig zu sein. Deshalb meine ich, dass man, wenn es wirklich um die Rettung des Schönbrunner Bades geht – das werden ja sehr viele Leute wollen –, dieser Entschließung sehr reserviert gegenüberstehen muss. Das werden wir auch mit unserem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schwemlein. )

17.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist diese Debatte geschlossen.

Ein Wunsch des Berichterstatters nach einem Schlusswort liegt nicht vor.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung. Ich lasse über die einzelnen Anträge, die gestellt wurden, getrennt abstimmen.


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