Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 129

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Ich habe diese Arbeit wirklich sehr gut gefunden, und ich finde es auch sehr gut, dass die zuständigen Lehrkräfte initiativ geworden sind und mit den Mitgliedern unseres Ausschusses gesprochen haben. (Abg. Schwemlein: Ohne Bezahlung!) Ich finde das alles wirklich sehr gut und unterstütze es. Ich habe dann auch gelesen, das gibt es bereits seit mehr als 50 Jahren, und diese Beratung hat sich in Wien in den Berufsschulen sehr gut bewährt. Das ist wirklich zu unterstreichen, zu unterstützen und zu begrüßen!

Aber weil meine Kollegin, Frau Mag. Wurm, gemeint hat, dass wir diesbezüglich nichts täten, muss ich schon darauf hinweisen, dass wir uns zunächst entschlossen haben, die Stellungnahme der anderen Bundesländer dazu einzuholen, und wir haben folgende Stellungnahmen dazu erhalten:

Die Kärntner Landesregierung teilt zum Beispiel mit: Eine gesetzliche Verankerung der Tätigkeit der SchülerberaterInnen an Berufsschulen wird aus zweierlei Gründen für entbehrlich gehalten; und es heißt sinngemäß weiter, dass die Probleme, die es in den Wiener Berufsschulen gibt, nicht mit denen in Kärnten vergleichbar sind, unter anderem deswegen, weil die Berufsschule im Bundesland Kärnten keine Vollzeitschule ist.

Aus Oberösterreich ist folgende Stellungnahme gekommen: Es besteht kein Bedarf an der Einrichtung der Schülerberater in Berufsschulen.

Aus Tirol hört man Ähnliches: Es gibt keinen Handlungsbedarf und keinen unmittelbaren Bedarf an legistischen Maßnahmen.

Genauso ist es in Vorarlberg: Eine gesetzliche Institutionalisierung von Beratungslehrern an Berufsschulen erscheint nicht erforderlich.

Nur Wien braucht diese Beratungstätigkeit, und ich bin davon überzeugt, dass sie notwendig ist, und das ist auch morgen im Unterrichtskapitel als Vorlage enthalten. Wir unterstützen das, und auch Frau Ministerin Gehrer hat zugesagt, dass sie diese Einrichtung weiter unterstützen wird. Wir sind aber doch der Auffassung, dass es – wie die Länder das auch gesagt haben – nicht notwendig und auch nicht zielführend ist, hier wieder eine gesetzliche Einrichtung zu schaffen, die im Grunde nur die Bundeshauptstadt Wien betrifft.

Ich finde, es ist wichtig, dass wir in diesem Bereich gut zusammenarbeiten, aber ich denke, es ist genauso wichtig, dass die Stadt Wien sich – nun mehr denn je! – zu ihren eigenen und höchstpersönlichen Verpflichtungen bekennt und diese auch finanziert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte.

18.14

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen dieser Diskussion nur zu einem Punkt Stellung nehmen, und zwar zur Petition Nr. 9, die von mir im Namen der Erler Bevölkerung eingebracht wurde und bei der ich eigentlich voller Hoffnung bin, dass dieses Einbringen der Petition doch zu einem gütlichen Ende führen wird.

Ich möchte mich bei Frau Kollegin Wurm sehr herzlich dafür bedanken, dass sie sich nun als Vertreterin der zweiten Tiroler Regierungspartei, der SPÖ, nach der ÖVP auch öffentlich und von diesem Pult aus dazu bekannt hat, dass diese Lärmschutzwand gebaut werden soll und dass dies wirklich ein gemeinsames Anliegen ist. Daher glaube ich auch, dass dieses Problem nach langen, langen Jahren endlich einer Erledigung zugeführt werden kann. (Beifall des Abg. Schweisgut. )

Das Problem dieser Lärmschutzwand oder dieses Anliegens der Erler Bevölkerung ist nämlich Folgendes: Der Lärm wird durch eine bayrische Autobahn erzeugt, und damit die Lärmschutzmaßnahmen Wirkung zeigen, ist es notwendig, dass die Lärmschutzwand auf bayrischem


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