Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 14

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Ich gehe davon aus, dass sich dadurch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Frauen deutlich verbessert hat, vor allem auch deshalb, weil dieses Kinderbetreuungsgeld eine Zuverdienstgrenze von 200 000 S im Jahr vorsieht. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass beim bisherigen Karenzgeld nur ein Zuverdienst von zirka 4 000 S möglich war, dann wird klar, dass mit dieser Maßnahme die Frauen eigentlich vom Arbeitsmarkt weg getrieben wurden.

Ganz entgegen der Argumentation der sozialdemokratischen Fraktion ist also das, was wir jetzt machen, eine Maßnahme, um den Frauen die Berufstätigkeit auch während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes zu ermöglichen und damit auch ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt, ihre Position auf dem Arbeitsmarkt, ihre Bindung zum Betrieb entsprechend zu verbessern.

Ich gehe daher davon aus, dass das Kindergeld ausschließlich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen und auch – das möchte ich auch betonen – positive Auswirkungen in puncto Kinderbetreuungseinrichtungen haben wird. Was in den letzten Wochen vielfach behauptet wurde, ist völlig falsch, nämlich dass das Kindergeld dazu führen werde, dass es keine oder weniger Kinderbetreuungsplätze in Österreich geben werde. Ganz im Gegenteil: Wir erreichen damit auch, dass Tagesmütter, Kinderkrippen und ähnliche Einrichtungen für Kinder zwischen ein und drei Jahren ebenfalls entsprechend gefördert werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Anfrage: Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Meine Frage lautet:

75/M

Zu welchen Ergebnissen ist die von Ihnen eingesetzte Aufgabenreformkommission bisher gekommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Aufgabenreformkommission unter der Leitung von Professor Raschauer hat in den vergangenen Monaten eine Reihe von Sitzungen abgehalten und wird Ende dieser Woche ihren Endbericht vorlegen. Ziel dieser Aufgabenreformkommission war es in erster Linie, sich die Frage zu stellen – um das vielleicht ein bisschen provokant zu sagen –: Wozu brauchen wir den Staat überhaupt, das heißt, welche Aufgaben muss der Staat erledigen, und welche Aufgaben können anderswo besser, billiger, schneller und effizienter erledigt werden?

Dabei sind eine ganze Reihe von Kompetenzen, sowohl des Bundes als auch der Länder, Städte und Gemeinden zu hinterfragen, weil es die oberste Zielsetzung jeder Verwaltungsreform sein muss, eine Aufgabenreform in dem Sinn zu betreiben, dass man sowohl Aufgaben als auch komplizierte Doppel- beziehungsweise Mehrfachzuständigkeiten überhaupt weglassen kann.

Zielsetzung der Aufgabenreformkommission ist und war es – und das wird auch im Endbericht so nachzulesen sein –, eine entsprechende Verwaltungsvereinfachung für den Bürger sicherzustellen. Dabei geht es zum Beispiel auch um die Verkürzung der Instanzenzüge im Verwaltungsverfahren zwischen Bund und Ländern oder um eine deutliche Vereinfachung des Gewerbeverfahrens und damit auch um eine Entlastung der klein- und mittelständischen Unternehmen in diesem Land.

Bürokratieabbau ist in erster Linie etwas, was nicht dem Staat, sondern dem Bürger zugute kommen soll. Daher ist es unsere Intention, dass es künftig nur mehr eine Bürgeranlaufstelle geben soll – das ist die Bezirksverwaltungsbehörde, die Bezirkshauptmannschaft im Idealfall –, damit sich der Behördenmarathon für den Bürger aufhört und die Situation in Österreich in Zu


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