Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 72

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Frau Bundesministerin! Ich glaube, Sie verändern mit Ihrer Bildungspolitik diese Rahmenbedingungen massiv zum Schlechteren. Diese schwarze Pädagogik vertreten wir sicher nicht und wir werden diesem Antrag sicher nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

12.49

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesen drei Anträgen werden heute ganz wichtige Bereiche der Schule besprochen und diskutiert.

Zum einen die Klassenschülerhöchstzahl. Die Klassenschülerhöchstzahl ist immer in Diskussion, und niemand möchte die Realität wahrnehmen. Die Realität heißt: Volksschule: 19,8; Hauptschule: 22,9; AHS-Unterstufe: 26,8; AHS-Oberstufe: 21,8; berufsbildende mittlere Schule: 22,4; berufsbildende höhere Schule: 25. – Das ist der österreichweite Durchschnitt.

Dazu kommt, dass in vielen Klassen zusätzliche Maßnahmen für Teilungen, für Begleitung gesetzt werden. Es gibt Teilungen bei alternativen Pflichtgegenständen, bei Freigegenständen, bei unverbindlichen Übungen. Es gibt den Förderunterricht in kleinen Gruppen. Es gibt in technischen Bereichen Teilung. Es gibt beim EDV-Unterricht Gruppeneinteilungen. Es gibt die Reifeprüfungsprojekte, wo in kleinen Gruppen gearbeitet wird. Es gibt die Übungsfirmen, wo in kleinen Gruppen gearbeitet wird. Es gibt die Begleit- und Stützlehrer, durch welche die Klasse in kleine Gruppen geteilt wird. Und es gibt in der Hauptschule die Leistungsgruppen, wodurch auch kleinere Gruppen entstehen.

Meine Damen und Herren! Allein diese Durchschnittszahlen, die sich lange noch nicht auf dem Niveau der Klassenschülerhöchstzahl bewegen, sind nicht aussagekräftig, weil in vielen Bereichen, in vielen Fächern noch weitere Gruppenteilungen an den einzelnen Schulen geschehen.

Ich meine also, dass wir schauen müssen, dass die Klassenschülerhöchstzahl nicht überschritten wird, dass so etwas nur in Ausnahmefällen zugelassen wird und dass die Schüler die besten Bedingungen haben. Durch die vielen Gruppenteilungen, durch die vielen Sonderangebote haben sie auch diese guten Bedingungen. Wir sollten gerade in diesem Bereich die Kirche im Dorf lassen und die Realität sehen.

Zur Frage der Verhaltensvereinbarungen. Die Verhaltensvereinbarungen sind ein weiterer Schritt in Richtung einer neuen Schulkultur, einer Schulkultur, in der wir vereinbaren statt anordnen wollen. Ich habe es im Ausschuss in aller Ausführlichkeit auch erklärt.

Wer sich den Gesetzentwurf, der in Begutachtung ist, wirklich anschaut, der liest Folgendes: Das Schulforum kann schuleigene Verhaltensvereinbarungen festlegen. – In diesem Zusammenhang wird jetzt der Vorwurf geäußert, man schreibt nicht hinein: "muss" in jedem Fall. Ich frage Sie: Warum muss die kleine Volksschule schuleigene Verhaltensvereinbarungen festlegen, die sie nicht braucht? Wenn sie gebraucht werden, kann sie das tun – das ist nach meiner Auffassung gelebte Schulautonomie, das ist gelebter Föderalismus, ist gelebte Eigenständigkeit der einzelnen Schule. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dann ist in diesem Gesetzentwurf weiter zu lesen: Das Schulforum ist ermächtigt, ein schulpartnerschaftliches Gremium einzurichten – in dem alle vertreten sind: Eltern, Lehrer, Schüler –, zur Beratung von Erziehungsfragen, Erziehungsmitteln, Hilfestellungen in Konfliktfällen, Förderung von Verhaltensentwicklungen, Konfliktlösung und Mediation. Also genau das, was gefordert wird, kann die Schule machen, wenn es notwendig ist.

Ich schreibe nicht in jedem Fall vor, dass jeder Lehrer Mediation machen muss. Und ich schreibe auch nicht in jedem Fall vor, dass jeder Lehrer mit einem Psychologen, mit einem Psychagogen arbeiten muss. Jawohl, es ist so in unserer Welt, in unserem Land, in unserer Gesellschaft: Wer eine zusätzliche Auskunft, eine Weiterentwicklung, eine Hilfestellung benötigt, der muss es


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