Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 129

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Theoretisch könnte auch Erdei irgendwann einmal an der Reihe sein, doch bisher ist es nicht so weit. Er kann aber auch, wie man in der Justiz sagt, "einrasten". Es schaut bisher eher so aus, als ob er, weil irgendein anderer ausfällt – eine Dame in Karenz geht, irgendjemand in Pension geht oder sonst etwas –, kein Überstand mehr wäre. Aber ihn, einen ordnungsgemäß ernannten Richter, zu versetzen, es ihm anzudrohen oder Ähnliches, das ist ein Scherz! Der Betroffene und alle anderen Richter wissen auch, dass das so ist.

Ich habe noch ein oder zwei Minuten Zeit, zur Problematik des Gutachtens zu sprechen. Ich frage mich mehrere Dinge. Zunächst einmal schicke ich Folgendes voraus: Von den vielen Tausenden Abfragen, die es im Zusammenhang mit EKIS gegeben hat – offenbar ein Gesellschaftsspiel unter den Zugriffsberechtigten –, hat einer die allermeisten Abfragen auf sich gezogen, einer war der mit Abstand meist Abgefragte, nämlich das einfache Parteimitglied Jörg Haider aus dem Bärental. Er war der am öftesten Abgefragte, aber darüber wird mit diskretem Schweigen hinweggegangen. Er war nicht der Auftraggeber, er war das Opfer dieser Dinge!

Dann frage ich mich noch immer: Wie kommt ein Brief, den ein enger Mitarbeiter, der jeden Tag mit Haider beisammenpickt, angeblich an Jörg Haider geschrieben hat, anschließend in den Keller des Betreffenden und wird dort Jahre später bei einer Hausdurchsuchung gefunden? Wie kommt es überhaupt dazu, dass ein Brief von einem engen Mitarbeiter – das wäre so, wie wenn ich meinem Sekretär oder meiner Sekretärin einen eingeschriebenen Brief mit zwei Zeilen über eine Banalität schreiben würde – dort gefunden wird? – Es ist an und für sich schon mit Händen zu greifen, dass da etwas nicht stimmt.

Dann kommt Muckenschnabel, gerichtlich bestellt, der "Papst" unter den Schriftsachverständigen Österreichs, verfasst ein Gutachten und kommt zu dem Ergebnis: Der Brief ist gefälscht. (Abg. Huber: Das mit dem "Papst" ist kein guter Vergleich!) Doch dann kommt zu einem ganz anderen Text ein anderer Sachverständiger; wobei ich das nicht ganz verstehe, denn bei meiner Praxis, die immerhin vier Jahrzehnte lang zurückzuverfolgen ist, ist es so, dass, wenn ein Sachverständiger einen Teil seines Auftrages nicht erfüllt, der Richter ihm das Gutachten zurückschickt und um Ergänzung bittet, oder aber er bestellt eben einen anderen Gutachter. Der andere befasst sich aber mit dem Brief überhaupt nicht, sondern nur mit der Telefonnummer – oder was das ist.

Aber jetzt kommt das Interessantere: Er sagt, "wahrscheinlich" ist diese Telefonnummer von Binder. – Und "wahrscheinlich", meine Damen und Herren, das ist im Strafverfahren null!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (fortsetzend): Im Strafverfahren zählt etwas, wenn es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit passiert ist. "Wahrscheinlich" ist null, und das sollte man bedenken, wenn man sich mit diesen Dingen auseinander setzt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehandlung!)

16.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Klubobmann Dr. Khol! Wollen Sie einen Antrag stellen? (Abg. Dr. Khol: Ich möchte einen Antrag stellen!)  – Bitte.

16.15

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): In sinngemäßer Anwendung von § 18 Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes möchte ich einen Antrag stellen. Die Antragstellerin Frau Kuntzl ist jetzt anwesend, aber weder ihr Klubobmann noch ihr stellvertretender Klubobmann sind hier.

Ich möchte daher den Antrag auf Anwesenheit des Klubobmannes und des stellvertretenden Klubobmannes bei der Dringlichen Anfrage stellen, die sie selbst eingebracht haben. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Das ist ja lächerlich!)

16.15


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