Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 166

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Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-47 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (346 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (521 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte ist eröffnet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Der "Eurolim" kommt! "Jaroteam" für "Eurolim"! – Abg. Dr. Jarolim  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Na ja, von "Kholfuß" zu Dollfuß ginge auch, um auf diesem "Klavier" zu spielen!)

18.46

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Wir behandeln heute ein Gesetz, das ... – Frau Kollegin Partik-Pablé! Ihr Zettel ist noch immer da. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Hauen Sie ihn weg, wenn Sie so nett sind, bitte! Wuzeln Sie ihn zusammen!) Ich lege ihn hier zur Seite, vielleicht als Erinnerung für Sie. (Abg. Dr. Partik-Pablé entfernt den Zettel vom Rednerpult.)

Es steht also jetzt eine Novelle zum Suchtmittelgesetz zur Beratung, zu der es eine ausführliche Diskussion in der Enquete-Kommission gegeben hat, die eigentlich ein vernichtendes Ergebnis in Bezug darauf gebracht hat. Ich habe eigentlich nicht ganz verstanden, warum Sie angesichts dieses Ergebnisses und auch angesichts der Stellungnahmen der diversen Bundesländer dieses Gesetz tatsächlich heute zur Abstimmung bringen.

Ich habe es eigentlich als ein Gesetz, das im Wiener Wahlkampf seine Rolle spielen sollte, verstanden, nicht zuletzt auch auf Grund der Plakate, die die Freiheitlichen auf Plakatständer affichiert haben: "Rot-Grün – mehr Drogen", die Ihnen dann ein Ergebnis gebracht haben, zu dem man eigentlich nichts mehr sagen muss. Wir freuen uns alle darüber. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Seid froh, dass ihr einmal nach 14 Jahren etwas gewonnen habt! Nach 14 Jahren einmal etwas gewonnen!) Diese Novelle ist aber letztlich aus sachlichen Gründen völlig inakzeptabel.

Frau Kollegin Partik-Pablé! Bei anderer Gelegenheit darf Ihnen auch noch ein paar Worte dazu sagen.

Ich darf Ihnen nun etwas vorlesen. Das Land Tirol, Herr Kollege Khol, schreibt im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wortwörtlich: "Es stellt sich daher die Frage, ob dies" – nämlich das Gesetzesvorhaben – "mit dem Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten‘ und mit dem Verbot des Zwanges zur Selbstbelastung vereinbar ist." – Das schreibt das Land Tirol. (Abg. Dr. Khol: Das Land Tirol schreibt nicht, höchstens die Landesregierung!)  – Die Landesregierung, der Landesrat.

Die Vorarlberger Landesregierung schreibt: "Die vorgeschlagene Änderung konterkariert den Grundsatz ,Therapie statt Strafe‘ ..." (Abg. Dr. Pumberger: Stimmt ja nicht!)  – Ich weiß nicht, welche Unterlagen Sie haben, Herr Kollege, ich nehme an, es sind die gleichen, aber vielleicht gibt es sonstige Schwierigkeiten. Das kann ich nicht beurteilen. Es ist jedenfalls Ihr Einwand falsch.


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