Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 167

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Die Burgenländische Landesregierung schreibt, dass sich die "Resozialisierung noch schwieriger gestalten würde", womit "eine Kostensteigerung für die Gemeinden im Zuge der Sozialhilfe verbunden wäre."

Die Niederösterreichische Landesregierung sagt, "dass Österreich zu den Hochstrafenländern Europas gehört", und appelliert, den erfolgreichen Weg – "Sucht ist eine Krankheit", "Therapie statt Strafe", "Aufklärung statt Abschreckung" – weiter fortzusetzen.

Meine Damen und Herren! Es geht hier darum, dass wir effiziente Maßnahmen setzen, um Suchtmittelmissbrauch zurückzudrängen. Das ist eindeutig etwas, für das Experten Konzepte erstellt haben, die mit dieser Gesetzesvorlage überhaupt nicht in Einklang zu bringen sind. Daher haben auch alle Experten unisono anlässlich der Enquete-Kommission dringend davor gewarnt, dieses Gesetz, das, wie ich schon gesagt habe, ein Wahlkampfgesetz ist, umzusetzen.

Ich rufe Ihnen Professor Bertel oder Professor Fuchs in Erinnerung. Fuchs, von dem man bei Gott nicht sagen kann, dass er in irgendeiner Weise der Sozialdemokratie nahe steht, sagte etwa – ich zitiere –: "Ich muss gestehen, ich konnte das ... nicht nachvollziehen, ... Was soll das bedeuten?" Er spricht weiters von einer Durchbrechung des Zweifelsgrundsatzes "in dubio pro reo".

Sie haben jetzt noch eine kleine so genannte Verbesserung durchgeführt. Allerdings ist die nicht maßgeblich, um dieses Problem wirklich zu lösen. Das heißt, wir haben jetzt sogar die Situation, dass wir den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" damit kippen könnten, weil eben das Gesetz, so missverständlich, wie es nun formuliert ist, diese Missinterpretation gestatten würde.

Herr Kollege Ofner, weil Sie so lachen: Der Grund, den uns Kollegin Fekter genannt hat, ist letztlich, dass viele Polizisten das, was in einem Erlass drinnen steht, nicht wüssten und nicht anwenden – das haben Sie im Ausschuss erklärt –, und daher müsse man das in den Gesetzestext hineinschreiben, obwohl Ihnen sämtliche Experten gesagt haben, es kann doch nicht eine Qualität der Gesetzgebung sein, so vorzugehen, dass man irgendetwas in das Gesetz hineinschreibt, was ohnehin woanders steht und was noch dazu Anlass zu massiven Missverständnissen geben kann.

Ich darf Ihnen abschließend sagen, weil die Redezeit schon erschöpft ist: Ich denke, gewisse Qualitätskriterien in der Gesetzgebung, gerade im Bereich Justiz, sollten wir doch wahren und nicht vor die Hunde gehen lassen, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der FPÖ!

Ich glaube, es ist an sich sinnlos, darauf zu appellieren. Trotzdem: Dieses Gesetz hätten wir dem Land ersparen sollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Rufe bei den Freiheitlichen: "Eurolim"! "Eurolim"!)

18.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.51

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn Kollege Jarolim vorliest, was im Begutachtungsverfahren alles herausgekommen ist, dann erkennt man als Eingeweihter, dass da die Sozialromantiker am Werk waren. (Abg. Dr. Jarolim: Die Experten!) Den Wahlspruch "Helfen, Heilen statt Härte" hat ein gewisser Justizminister Harald Ofner selbst vor fast 20 Jahren erfunden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Rasinger: Bravo!) Er hat nur später erkennen müssen, dass die Zahl der dafür geeigneten Adressaten relativ gering ist.

Das hilft überall dort, wo noch nicht Hopfen und Malz verloren ist, bei Leuten, die mit Drogen zu tun haben, die mit Drogen dealen – das lässt sich schwer auseinander halten: mit Drogen zu tun haben und damit dealen – und selbst auch an der Nadel hängen, bei Leuten, denen man helfen muss und noch helfen kann. Aber all das hilft dort nichts, wo Konzernherren internationalen Zuschnitts auftreten, die im Stil von Vorstandsdirektoren internationaler Großfirmen niemals


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