Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 181

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Herr Kollege Niederwieser! Die differenzierte Handhabung der vorläufigen Anzeigenzurücklegung (Abg. Dr. Niederwieser: Dann werden Sie ein paar Wissenschafter einsperren müssen, die das behandeln!), wenn jemand immer wieder während der Probezeit ertappt und erwischt wird, ist ja unbedingt notwendig! Wir wollen ja dem Mann oder dem Kind helfen, von der Droge wegzukommen, weil er selbst nicht die Kraft hat, sich von der Droge zu befreien, und weil Sie in Ihrer sozialistischen Politik es verabsäumt haben, genug Drogenentwöhnungsstellen zu schaffen, sodass in Österreich ein halbes Jahr bis zu einem Jahr gewartet werden muss. – Das war Ihre Drogenpolitik! (Abg. Edlinger: Na selbstverständlich!)

Aber wir brauchen sie ja gar nicht zu entwöhnen – es ist ja klasse: Da gibt es jetzt einen Antrag im Gesundheitsausschuss betreffend Freigabe von Marihuana. Ich bin überzeugt, dass Sie da mitgehen werden mit dem grünen Brosz und auch mit dem Herrn Universitätsprofessor Grünewald, der sich einsetzt für eine Freigabe von Marihuana! (Abg. Dr. Grünewald: Bitte sagen Sie die Wahrheit – und keine Dummheiten!)

Herr Professor! Der Antrag liegt im Gesundheitsausschuss. Sie wissen nicht, was von Ihrer Fraktion eingebracht wird! Lesen Sie ihn! (Abg. Dr. Grünewald: Lesen ist zu wenig! Verstehen!) Sie brauchen sich für Ihre Kollegen in Ihrer Fraktion nicht zu genieren, Sie brauchen nur gegen Ihren Fraktionsantrag zu stimmen. (Abg. Mag. Wurm: Wissen Sie, was die WHO sagt?) Dann haben Sie Mut bewiesen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Gesetz ist wichtig und notwendig und wirkt dem entgegen, was die linke Tendenz in diesem Haus ist (Abg. Dr. Niederwieser: Jetzt habt ihr mit den Plakaten Schiffbruch erlitten! Wie lange wollt ihr denn das noch erzählen?): die Liberalisierung der weichen Drogen, der Sie jahrelang das Wort geredet haben! Eine Gesundheitsstadträtin einer Millionenstadt, der österreichischen Bundeshauptstadt, spricht sich für Straffreiheit – für Straffreiheit, Herr Altbundesminister Einem! – bei Cannabis aus, eine Gesundheitsstadträtin in einer Stadt, in der ihre Fraktion, der sie angehört, die absolute Mandatsmehrheit hat! – Mir läuft es kalt über den Rücken, wenn ich an die 230 Toten denke, die im Jahre 2000 zu beklagen waren. (Abg. Mag. Wurm: Cannabis-Tote? – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm, Edler und Edlinger. )

Ich hoffe, dass durch unsere Politik auch der Anstieg der Drogentoten reduziert werden kann und dass Sie mit Ihrer Drogenpolitik am Abstellgleis sind! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: Nennen Sie mir einen Cannabis-Toten! – Abg. Edlinger: Ihre Politik ist in Wien nicht gefragt, Herr Pumberger!)

19.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

19.46

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte, bevor Herr Professor Grünewald das Wort ergreift, bewusst einen Beitrag liefern, weil mir zu oft gesagt wurde, dass das Prinzip "Therapie vor Strafe" verlassen werden würde. – Das ist nämlich nicht der Fall!

Es ist aber bitte eines klarzustellen: Die Strafe muss angedroht werden, damit derjenige, der süchtig ist, sich therapieren lässt. Ohne die Androhung der Strafe lässt er sich normalerweise nicht therapieren.

Es wären noch andere Dinge anzumerken. Vor allem hat mich Herr Abgeordneter Pendl ein bisschen enttäuscht. – Sie wissen doch, Herr Abgeordneter, wie sehr wir uns im Strafvollzug bemühen und in diesem nicht sparen, damit die Therapien auch wirklich durchgeführt werden. Wir haben zu diesem Zweck alleine 60 Millionen Schilling Auffangkosten, denn auf Grund der Subsidiarität muss der Bund eingreifen, wenn die Länder die Therapiekosten nicht bezahlen. Allein das kostet uns – das Bundesministerium für Justiz – 60 Millionen Schilling jährlich.

Es ist richtig und, so glaube ich, auch kein Beweis für Negatives, dass es drogenfreie Zonen in den Justizanstalten gibt. Was sind denn drogenfreie Zonen? – Dort können unter anderem The


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