Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 46

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der Rest, nämlich 100 Millionen Schilling, das habe ich auch gesagt, wird über das Heeresgebührengesetz verwaltet. Damit habe ich diese von Ihnen angesprochenen Zulagen gemeint, und das habe ich auch so gesagt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

11.53

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst mit den Ausführungen meiner Vorrednerin Lunacek ergänzend auseinander setzen. Sie hat den Standpunkt vertreten, dass man vorsichtig sein müsse, wenn es um die Beurteilung und Festschreibung der politischen und der rechtlichen Situation der albanischen Volksgruppe in Mazedonien gehe.

Ich glaube, dass man da nicht so rigide vorgehen kann, wie Sie es verstehen und wie Sie es auch vertreten, denn wo würden die österreichischen Minderheiten, die Volksgruppen in unserem Lande, hinkommen, wenn wir ihnen gegenüber nach ähnlichen Kriterien vorgingen?

Volksgruppe ist Volksgruppe – egal, wie groß sie ist. Wir haben in der Staatszielbestimmung, die diese Bundesregierung entriert hat und die dieses Haus beschlossen hat, den Standpunkt vertreten, dass sich alle Volksgruppen gleichwertig in das Staatsgefüge einbinden und in ihm einfinden. Man wird nicht das Kriterium anlegen können – das Sie gutgeheißen haben am Beispiel Mazedonien –, dass man sagt: Dann besteht die Gefahr des Sezessionismus. Recht muss überall gleich sein. Wenn eine Volksgruppe auch groß ist und damit beginnt, sich auf die Hinterbeine zu stellen und das Selbstbestimmungsrecht – das ja noch immer gilt – für sich in Anspruch zu nehmen, dann darf man nicht sagen: Erkennen wir sie lieber gar nicht an, sonst fördern wir diese Bestrebungen!

Entweder – oder! Entweder, man nimmt den Standpunkt von Staaten wie etwa Frankreich ein, das an jedem Eck und an jedem Ende Volksgruppen innerhalb seiner Grenzen hat, das aber abstreitet und sagt: Bei uns gibt es keine, bei uns gibt es nur Franzosen und sonst überhaupt nichts!, oder man nimmt einen rechtlich und politisch korrekten Standpunkt ein! Dann gibt es eben Minderheiten, dann gibt es Volksgruppen, und die wird man, auch wenn es einmal irgendwie unbequem sein sollte, anerkennen müssen und nicht unterteilen dürfen in gute und schlechte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das soll aber nur ein Präludium meiner kurzen Ausführungen gewesen sein.

Ich möchte dem Hohen Haus aus der Tätigkeit der Bundesheer-Beschwerdekommission, bekanntlich eine Einrichtung des Parlaments, einer Einrichtung, deren amtsführender Vorsitzender zu sein ich derzeit die Ehre habe, berichten. Sie wissen, dass es im Wehrgesetz anlässlich der Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht vor Jahrzehnten zur Einrichtung dieser Beschwerdekommission gekommen ist, weil der Gesetzgeber eine einfache, unkomplizierte, unbürokratische Rückkoppelungsmöglichkeit von Seiten der Grundwehrdiener vor allem gegenüber dem Gesetzgeber haben wollte.

Es ist eine parlamentarische Einrichtung, die drei Vorsitzenden, aus den drei größten Fraktionen des Hauses stammend, werden hier im Plenum gewählt. Die übrigen sechs Mitglieder werden nach der Zusammensetzung des Hauptausschusses aus den dort vertretenen Parteien entsandt. Berichtspflicht besteht gegenüber dem Hohen Haus. Angesiedelt ist die Kommission – das ist zwar grammatikalisch nicht sehr schön formuliert, aber zutreffend – beim  – nicht im – Bundesministerium für Landesverteidigung.

In Wirklichkeit ist es so, dass es ein bisserl anders verläuft, als der historische Gesetzgeber es sich vorgestellt hat. Es sind nicht nur Grundwehrdiener, die von dem Beschwerderecht, das ihnen eingeräumt ist, Gebrauch machen – etwa 50 Prozent davon sind Grundwehrdiener –, sondern es kommen alle Stufen und alle Ränge und alle Dienstgrade vor. Das geht von der Beschwerde des Grundwehrdieners, der sich nicht entsprechend behandelt fühlt, bis zur Be


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