Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 18

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müssen, und viele mehr, Schwerkranke, sozial Schutzbedürftige, ausgenommen sind. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher: Lesen Sie den ursprünglichen Antrag 412/A, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, genau durch, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die Kinder ausgenommen. (Abg. Öllinger: Nicht alle! – Ruf: Die Lehrlinge?) Und wenn ich heute in der Früh im ORF, im Rot-Funk (lebhafte Heiterkeit bei der SPÖ), gehört habe: Heute beschließt der Nationalrat eine gewaltige Verschärfung der Ambulanzgebühren!, so kann es sich nur um eine Information aus Ihrer Ecke gehandelt haben. (Abg. Grabner  – eine große gelbe und eine große rote Karte in die Höhe haltend –: Für so etwas kriegen Sie eine gelbe und eine rote Karte!) Es handelt sich nämlich nicht um eine Verschärfung, sondern es ist eine ganz große Gruppe, nämlich die der Kinder, von der Bezahlung der Ambulanzgebühr ausgenommen. Darauf sind wir stolz! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und das ist nicht zuletzt ein Verdienst des Herrn Sozialministers Haupt, der sich sehr dafür eingesetzt hat.

Wir haben die Notfallregelung jetzt endlich richtig definiert. Jetzt gibt es keine Möglichkeit mehr, dass eine sozialistische Ärztin allen Ärzten empfiehlt, alles als Notfall einzustufen. (Abg. Öllinger: Das ist so tief!) – Ja, das hat sie gemacht, das ist tief; da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Öllinger! Alle Ärzte sollen jeden Ambulanzpatienten als Notfall einstufen, hat sie gesagt, damit er von der Ambulanzgebühr befreit wird. (Abg. Grabner: Lesen Sie einmal nach, was Ihr Sozialsprecher sagt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist der Notfall klar definiert. (Abg. Öllinger: Sie sind ein Notfall!) Für einen Ambulanzbesuch, der unmittelbar daraufhin einen stationären Aufenthalt zur Folge hat, braucht kein Ambulanzbeitrag bezahlt zu werden. Das ist gut so, damit ist jede Rechtsunsicherheit beseitigt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist gut so!

Und was nie von Ihnen gesagt wird: Die gesamte Gruppe der sozial Schwachen, die auf Grund ihrer finanziellen Lage von der Rezeptgebühr befreit sind, ist automatisch auch von der Entrichtung des Behandlungsbeitrages Ambulanz befreit. Das ist wichtig und richtig (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP), und das muss auch einmal gesagt werden. Warum sagen Sie das den Leuten nicht? (Ruf bei den Freiheitlichen: Die verstehen es nicht!) Ich muss meine Redezeit dafür verwenden, weil Sie sich verweigern.

Wir haben für die Schwangeren im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesorgt; die zahlen nichts. Dialysepatienten und Krebspatienten sind ausgenommen für eine onkologische Strahlentherapie und für Chemotherapie. Für alle Patienten, die sozial schutzbedürftig sind, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, sie auf Antrag zu befreien, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Bleibt da überhaupt noch was übrig?)

Das ist der Grund, warum dieses Gesetz in sozialer Hinsicht günstig ist. Und da jammern Sie: 6,5 Prozent für den Verwaltungsaufwand ist viel zu gering! Kommen Sie heraus mit der Sprache! Der Hauptverband sagt immer, 3 Prozent seien genug. 6,5 Prozent sind jetzt zu wenig. Jetzt wissen wir wenigstens, dass der Verwaltungsaufwand viel höher ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil wir auf Grund der heutigen Besprechung und der Besprechungen der letzten Tage zur Übereinkunft gekommen sind, noch einige Feinheiten zu verbessern, bringe ich einen Abänderungsantrag ein, den ich gemäß § 53 Abs. 4 in seinen Kernpunkten erläutere. Ich habe den Herrn Präsidenten gebeten, ihn verteilen zu lassen; das ist mittlerweile bereits geschehen.

Nach diesem Abänderungsantrag der Abgeordneten Pumberger und Rasinger wolle der Nationalrat beschließen, dass eben die Kinder ausgenommen sind, dass medizinische Notfälle, wenn wegen Lebensgefahr oder aus anderen Gründen unmittelbar eine stationäre Aufnahme erfolgen muss, ausgenommen sind, ebenso Personen, die Leistungen infolge einer Schwangerschaft im Rahmen des Mutter-Kind-Passes oder Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft in Anspruch nehmen – auch die sind befreit. (Zwischenrufe.) Bei Behandlungen für Dialyse, bei Strahlen- und Chemotherapie. – Da werden wir getrennte Abstimmungen verlangen, um zu


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