Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten oder 7. für Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin notwendig ist."
Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Paragraph ist, wie ich zitiert habe, seit 1974 beziehungsweise 1993 in Kraft. Dass die Anwendung bezüglich Ambulanzgebühren, obwohl diese Bestimmungen seit 1974 beziehungsweise 1993 Rechtsbestand des Krankenanstaltengesetzes sind, zu Schwierigkeiten in der Beurteilung durch die in den Ambulanzen Tätigen geführt hat, war für uns in der Regierung, aber auch für sehr viele Abgeordnete hier im Hohen Hause überraschend. Dass hier von "husch-pfusch" gesprochen wird, wenn Gesetze aus Ihrer Regierungszeit, sehr geehrte Damen und Herren von den Sozialdemokraten, bereits seit 1974 beziehungsweise 1993 in Kraft sind und auf einmal nicht mehr vollzogen werden können, bereitet mir Kopfzerbrechen, und ich frage mich, ob wir uns noch am Boden der Rechtsstaatlichkeit befinden oder nicht mehr, ob wir uns in einer Situation befinden, in der es möglich ist, einfach gegen Maßnahmen der Bundesregierung vorzugehen oder die Umsetzung von Gesetzen, die die Bundesregierung und das Hohe Parlament hier verabschiedet haben, abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass das schwierige Thema der Gesundheitspolitik nicht dazu geeignet ist, tagespolitisch ausgewalzt zu werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Wir sind alle davon ausgegangen, dass das österreichische Gesundheitssystem eines der besten der Welt ist und die im Gesundheitssystem Tätigen sehr viel Gutes für die österreichische Gesundheitsvorsorge und für die Reparationsmedizin leisten. Davon gehen ich, mein Ministerium, meine Beamten und offensichtlich auch die Mehrheit der Damen und Herren Abgeordneten hier im Hohen Haus auch für die Zukunft aus.
Die Sozialpartner haben in den Verhandlungen mit mir über die Neuordnung des Hauptverbandes und über die derzeitige kritische Situation in der Finanzierung der Krankenanstaltenträger eindeutig und klar festgestellt, dass die Mittelzuführung zum System ausreichend ist, aber die Verteilung der Mittel innerhalb des Systems nicht ausreichend ist. Es ist auffallend, sehr geehrte Damen und Herren, dass dort, wo es um Rezeptgebühren und um andere Gebühren gegangen ist, im Bericht des Ausschusses eindeutig und klar von "Gebühren" gesprochen wird, im Gegensatz dazu aber dort, wo es um Behandlungsgebühren in den Ambulanzen gegangen ist, Herr Kollege Dietachmayr von einer "Steuer" gesprochen hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten uns hier im Hohen Hause auf Folgendes einigen: Steuern sind Steuern, Gebühren sind Gebühren und Abgaben sind Abgaben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Eine andere Diskussion und eine Vermischung von Diskussionen in einem offiziellen Bericht dieses Hohen Hauses, in einem Bericht eines Ausschusses halte ich als einfacher Staatsbürger und nicht als Regierungsmitglied schlicht und einfach für unzulässig. Wir werden ja sehen, hinter welcher Beurteilung die österreichischen Staatsbürger stehen werden – hinter Ihrer oder hinter unserer.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Kollegen Dr. Grünewald für seine Anmerkungen dankbar. Ich habe mich fünf Jahre lang darum bemüht, im Krankenanstaltenfonds des Bundeslandes Kärnten mit den dortigen Strukturmitteln und gemeinsam mit dem Hauptverband das zu erreichen, was Sie im Zuge Ihrer Kritik gefordert haben: mehr Planstellen für niedergelassene Ärzte, mehr Planstellen für Fachärzte, eine Rundum-Versorgung. Aber auch das hat der Hauptverband auf Grund der Strukturschwäche der Kärntner Gebietskrankenkasse – obwohl sie auf Grund der Rechnungshofkritik in weiten Bereichen Verbesserungen gesetzt hat – verhindert, indem man die notwendige Zurverfügungstellung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger bis heute nicht beschlossen hat. Ich bin Ihnen für Ihre Kritik, die ich auch teile, Herr Abgeordneter, durchaus dankbar.
Ich sage es aber auch hier klar und deutlich: Im Jahre 1997 hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis entschieden, dass in Österreich Gruppenpraxen zuzulassen sind. Die Damen und Herren des österreichischen Hauptverbandes und der Arbeiterkammer waren jene, die am