massivsten dagegen aufgetreten sind, Gruppenpraxen in Österreich unter jenen Rahmenbedingungen zuzulassen, die durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes festgelegt wurden.
Ich glaube daher, dass in dieser Situation den Österreicherinnen und Österreichern auch klar gesagt werden muss, warum die neben den Ambulanzen vorhandenen Angebote, die niedergelassenen Strukturen noch immer nicht vollkommen sind und noch immer nicht in ausreichendem Ausmaß rund um die Uhr, 24 Stunden lang an 365 Tagen, zur Verfügung stehen. Den Vorwurf dieses Versäumnisses, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man jenen, die in der abgelaufenen Regierungszeit die Mehrheit gehabt haben, und ihren Vertreterinnen und Vertretern im Hauptverband, aber auch in der Arbeiterkammer nicht ersparen. Sie haben nicht für eine Strukturänderung im extramuralen Bereich gesorgt, ja sie haben sie verhindert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass es in dieser Stunde notwendig und wichtig ist, den Österreicherinnen und Österreichern zu sagen: So kann es nicht weitergehen! Man kann nicht die von allen – auch von den Grünen und von den Sozialdemokraten – in der Diskussion angeführten Strukturprobleme außerhalb der Krankenanstalten weiterhin ungelöst lassen, Lenkungseffekte nicht in Anspruch nehmen und die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen ablehnen!
Diese Bundesregierung hat ein Ärztegesetz in Vorbereitung und wird dieses in Begutachtung geben, damit nach der Begutachtung dann endlich noch im Jahre 2001 das kommen kann, was der Verfassungsgerichtshof im Jahr 1997 als richtig erkannt hat, nämlich Gruppenpraxen in Österreich zur Verbesserung der extramuralen Versorgung. Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist hier mit in Diskussion zu stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich glaube, noch etwas muss gesagt werden: Diese Mittel werden nicht dem Budget des Bundes übermittelt, sondern sie werden dem Ausgleichsfonds der österreichischen Krankenversicherungen und damit auch den Krankenanstalten zugeführt. Wenn Sie bedenken, dass in sehr unterschiedlichem Ausmaß, nämlich zwischen 17 und etwa 40 Prozent, die Sozialversicherungen und die Krankenversicherungen Mitträger der Finanzierung der Krankenanstalten sind, so ist es unrichtig, zu sagen, dass die Ambulanzgebühren dem österreichischen Budget zugeführt werden. Tatsächlich werden sie dem Ausgleichsfonds der Krankenanstaltenträger Österreichs zukommen und damit indirekt auch zur Entlastung der sich derzeit nicht in einer rosigen Situation befindlichen Krankenversicherungsanstalten beitragen.
Ich darf Ihnen sagen, sehr geehrte Damen und Herren, dass es auch noch nie eine Diskussion darüber gab, dass 2 Millionen Österreicher, vom kleinen Eisenbahner bis zum Nebenerwerbslandwirt, Behandlungsbeiträge zu zahlen gehabt haben. Die Arbeiterkammer hat heute in der Diskussion ausgeführt, dass sie sich immer gegen Behandlungsbeiträge ausgesprochen hat. Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, müssen sich aber sagen lassen, dass Sie das immer wieder negiert haben und von der Rezeptgebühr bis hin zu den Behandlungsbeiträgen bei vier Sozialversicherungsträgern die entsprechenden Anträge hier im Hohen Haus initiiert und umgesetzt haben. Ich halte daher Ihre Kritik aus heutiger Sicht für unzulässig!
Noch etwas, sehr geehrte Damen und Herren, zu der Diskussion rund um den Lenkungseffekt. Namhafte Politiker von Ihnen – vom heutigen Finanzsprecher Edlinger, damals zuständiges Regierungsmitglied in Wien, über den heutigen Finanzreferenten in Wien und damaligen Gesundheitsreferenten Rieder bis hin zu maßgeblichen anderen Persönlichkeiten aus der Sozialdemokratie – haben sich für den Lenkungseffekt ausgesprochen, einschließlich mein Amtsvorvorgänger im Jahre 1995, Bundesminister Hums.
Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sich einmal die Publikationen aus dem eigenen Bereich durchlesen würden, dann würden Sie zu der Erkenntnis kommen, dass weder der Lenkungseffekt noch der gewünschte Lenkungseffekt für die Sozialdemokratie in der Vergangenheit einen Mangel für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems dargestellt hat,