Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 47

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Diese Diskrepanz zwischen Raub mit Todesfolge – lebenslang im Strafrecht – und Vergewaltigung mit Todesfolge – nur 10 bis 20 Jahre – ist nicht nachvollziehbar. Sie haben sich nie dafür eingesetzt, dass es eine lebenslange Freiheitsstrafe geben soll, wenn schwere Sexualdelikte zum Tod führen.

Ich glaube, es ist auch notwendig, eine gewisse Erhöhung der Strafdrohung bei der geschlechtlichen Nötigung durchzuführen, denn es gibt auch da eine Diskrepanz: bei Nötigung werden sechs Monate bis fünf Jahre verhängt, und bei geschlechtlicher Nötigung ist das mit drei Jahren begrenzt. Das ist mir unverständlich! Ich bin sehr froh darüber, dass der Herr Justizminister dabei ist, Änderungen einzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder Kindesmissbrauch: Ich bin der Meinung, dass Straftaten an Kindern keine Toleranz verdienen. Wir bekennen uns wirklich dazu, dass im Strafvollzug konsequenter vorgegangen werden muss, nicht so nachlässig, wie das bisher teilweise der Fall war.

Noch etwas zu Frau Kollegin Prammer, die jetzt gerade gekommen ist: In der sozialdemokratischen Frauenpolitik war doch gerade die sexuelle Belästigung ein großes Thema über Jahre – auch ich bekenne mich dazu, dass wir hier Maßnahmen dagegen setzen. Ich freue mich darüber, dass Herr Justizminister Böhmdorfer sogar den Weg gehen will, in nächster Zeit einen gerichtlichen, den strafrechtlichen Tatbestand der sexuellen Belästigung zu schaffen. – Alles Dinge, wozu man von der Sozialdemokratie in den vergangenen Jahren nichts gehört hat! (Abg. Mag. Prammer: Geh!)

Frau Kollegin Prammer! Sie haben in der Zeit Ihrer Ministerschaft für Frauen kaum etwas – kaum etwas!; ich möchte nicht sagen: gar nichts – weitergebracht. (Abg. Mag. Wurm: Dafür haben wir jetzt eine Männerabteilung!) Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns nicht nur zu Strafen bekennen, sondern wirklich auch helfen wollen, dass wir nicht nur diesen Entschließungsantrag unterstützen, sondern dass Herr Justizminister Böhmdorfer bereits erste Schritte im Bereich der Prozessbegleitung und der besseren Unterstützung für Prozessbegleitung für Kinder und Frauen gesetzt hat.

Deshalb sage ich noch einmal in Ihre Richtung, in Richtung SPÖ: Schreien Sie nicht so viel, jammern Sie nicht so viel – alles, was Sie jetzt bejammern, sind eigentlich Ihre eigenen Versäumnisse! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

11.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.54

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Haller, Sie haben jetzt sehr deutlich demonstriert, wie die Freiheitlichen mit den Sorgen und den Problemen der Menschen umgehen. Es ist sicher sehr interessant für die betroffenen Menschen, die um den Erhalt des Bezirksgerichtes Zell am Ziller kämpfen, wenn Sie das als "Gejammere" bezeichnen. Sie sollten sich dafür schämen! (Beifall bei der SPÖ.)

Dem Arbeitsbehelf zum Budgetkapitel Justiz ist zu entnehmen, dass die höheren Einnahmen im Jahre 2001 insbesondere auf den Entfall von Gebührenbefreiungen und auf Gebührenanpassungen, wie es so schön heißt, zurückzuführen sind. Mit einem Wort: Es ist mehr zu zahlen, wenn der Bürger Recht sucht.

Das ist sehr interessant, weil ja die blau-schwarze Regierung immerhin angetreten ist, um zu sparen, um die Ausgaben zu verringern – sogar bei sich selbst wollte die Regierung sparen! Geworden ist daraus eine massive Einnahmenerhöhung, eine massive Belastung für die Bevölkerung.

Gerade zur massiven Erhöhung der Gerichtsgebühren kommt noch etwas anderes dazu: Diese Kostensteigerung für die rechtsuchende Bevölkerung bedeutet für viele Menschen eine riesige Barriere vor dem Zugang zum Recht – das ist heute schon mehrfach angesprochen worden –,


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