Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 49

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Ich berichtige: Ich habe die Art und Weise, wie Frau Kollegin Wurm nach Argumenten gesucht hat, als "Gejammere" bezeichnet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

12.00

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Huber, Sie haben vorhin gefordert, dass das Bezirksgericht Mariazell erhalten bleiben soll.

Ich darf dazu folgenden Hinweis geben: Das ist der absolut kleinste Sprengel in Österreich, und zwar mit 4 800 Einwohnern. Wenn wir solche Sprengel österreichweit einrichten würden, bräuchten wir 1 800 bis 2 000 Bezirksgerichte in Österreich.

Ich frage Sie: Wollen Sie das wirklich? – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.01

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Minister Böhmdorfer, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie hier sofort klargestellt haben, dass eben nicht das zutrifft, was Frau Abgeordnete Huber hier behauptet hat, nämlich, dass quasi mit dem Rasenmäher über Bezirksgerichte drübergefahren wird (Abg. Dr. Mertel: Er hat das bestätigt!), sondern dass dort eingespart werden muss, wo einfach keine Rechtfertigung mehr für ein Bezirksgericht besteht, weil die Relation zwischen Rechtsfällen, die behandelt werden, und Kosten des Bezirksgerichtes einfach nicht mehr stimmt.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum eigentlichen Thema kommen, und zwar zum Justizbudget. Das zur Beratung stehende Justizbudget ist im Verhältnis zu den Budgets anderer Ressorts ein eher bescheidenes Budget. Trotzdem ist es Justizminister Böhmdorfer gelungen, eine ganz wichtige Finanzierung vorzunehmen, und zwar die Finanzierung eines Bereichs, in welchem die alte Koalition soziale Kälte praktiziert hat.

Die alte Koalition hat nämlich den Rechtspraktikanten – die sicherlich nicht zu den Großverdienern unseres Landes zählen, die mit etwa 15 000 S brutto im Monat auskommen mussten – beim Gerichtsjahr Stück für Stück ihres Verdienstes abgeschnitten, und sie ist sogar so weit gegangen – Herr Kollege Jarolim, ich weiß nicht, ob Sie daran beteiligt waren, aber wahrscheinlich waren Sie dabei (Abg. Dr. Jarolim: Der Kollege Graf war beteiligt!)  –, dass sie die Streichung des 13. und 14. Monatsgehalts der Rechtspraktikanten vorgenommen hat.

Die Streichung des 13. und 14. Monatsgehalts bei den Rechtspraktikanten hat der VfGH Gott sei Dank und zu Recht aufgehoben. Diese Politik, die Sie da gemacht haben, war unsozial.

Weil Sie von diesem Rednerpult aus immer wieder der Regierung Eile und Schnelligkeit und Unüberlegtheit vorwerfen, darf ich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der festgestellt hat, dass es zu einer plötzlichen Bezugskürzung von über 14 Prozent gekommen ist, zitieren.

Zitat: "Die Maßnahmen der Streichung der Sonderzahlungen stand auch nicht im Zusammenhang mit einem konkreten allgemeinen budgetären Maßnahmenpaket." – Sie war also planlos, verkürzt gesagt.

Ich zitiere weiter: "Es erscheint unsachlich, die kleinere, wirtschaftlich schwächere Gruppe von Rechtspraktikanten erheblich stärker zu belasten. Ein Abweichen von den für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus festgelegten Voranschlagsätzen berechtigt nicht übergangslos zu


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